Wer eine Kopie seiner Krankengeschichte beim Spital einforderte, musste beispielsweise beim Tauernklinikum in Zell am See genau 29 Euro und 31 Cent dafür bezahlen. Zu Unrecht, wie die Salzburger Justiz kürzlich entschied. Die Rückerstattung der Gebühr gilt auch rückwirkend, weiß ein Pinzgauer Anwalt.
Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Jahre 2018 – bekannt als DSGVO – kann jeder EU-Bürger seine über ihn hinterlassenen Daten einfordern. Das gilt auch für die eigene Krankengeschichte, die bei einem Spitalsaufenthalt angelegt wird. Wer also Kopien seiner Ambulanzkarte oder des OP-Berichts haben will, muss sie auch bekommen.
Doch bislang musste jeder Patient hierzulande dafür eine Gebühr für den Aufwand zahlen: so auch am Zeller Tauernklinikum, künftig Teil der Salzburger Landeskliniken. 29,31 Euro verlangte das Pinzgauer Spital dafür. Zu Unrecht, wie nun die Justiz klargemacht hat.
Datenschutzgesetze schlagen Landesgesetze
Der Pinzgauer Rechtsanwalt Sebastian Kinberger hat im Namen von mehr als 100 Mandanten, die Spitalspatienten waren und die Extra-Gebühr für ihre eigenen Daten bezahlt haben, diese vom Krankenhaus zurückverlangt. „Das Spital hat dies aber abgelehnt und auf das Salzburger Krankenanstaltengesetz verwiesen.“ In dem Landesgesetz findet sich tatsächlich ein Kostenersatz für die Herstellung von Kopien der Krankengeschichte verankert.
Jeder, der diese Gebühr nach der Einführung der DSGVO gezahlt hat, kann es bis zu 30 Jahre danach zurückfordern.
Rechtsanwalt Sebastian Kinberger aus Zell am See
Im Auftrag einer Mandantin klagte Kinberger die Gebühr ein. Der Streitwert des Prozesses am Zeller Bezirksgericht: 29,31 Euro. Der Advokat verwies dabei auch auf einen ähnlich gelagerten Fall in Wien, wo ein Patient nach rechtlicher Klärung durch den Obersten Gerichtshof sowie Europäischen Gerichtshof die Gebühr zurückerstattet bekam.
Darauf aufbauend stellte auch das Bezirksgericht und das Landesgericht in nächsthöherer Instanz fest: Die Kosten für die erste Kopie müssen die Spitäler selbst tragen. Neben der Rückerstattung der 30-Euro-Gebühr musste das Tauernklinikum auch die Prozesskosten von rund 1000 Euro zahlen.
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