Neue Abgaben

Gesetz soll Leerstand und Zweitwohnsitze verteuern

Salzburg
11.06.2021 10:30
Gut Ding braucht Weile: Rund eineinhalb Jahre, nachdem Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) mit einer Leerstandsabgabe liebäugelte, legt die Volkspartei nun einen Vorschlag für eine „Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe“ vor – künftig könnten für leere Wohnungen teils 780 Euro jährlich fällig werden.

„Ich würde es als legitim erachten, eine Abgabe anzudenken.“ Mit diesem Satz ließ Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) in puncto Wohnungsleerstand Ende 2019 aufhorchen.

Nun, gut eineinhalb Jahre später, liegt „coronabedingt verspätet“ der erste Gesetzesentwurf vor. Künftig sollen die Gemeinden die Möglichkeit haben, für leer stehende Wohnungen und Zweitwohnsitze eigene Abgaben festlegen.

Möglich werden soll nicht nur etwa eine Zweitwohnsitzabgabe, die bei nicht touristisch genutzten Wohnungen bis zur vollen Nächtigungsabgabe reicht – in der Stadt Salzburg würden bei einer 70 Quadratmeter großen Wohnung rund 510 Euro jährlich fällig werden.

Ausgenommen sind etwa Nebenwohnsitze, die beruflich bedingt sind oder geerbt wurden. Bei touristisch genutzten Bleiben könnte künftig doppelt kassiert werden: Neben der Nächtigungsabgabe müsste auch die neue Zweitwohnsitzgebühr bezahlt werden.

Daneben soll eine Leerstandsabgabe etwa auch„spekulativem Leerstand einen Riegel vorschieben“. Heißt: 7,5 Prozent des Richtwertmietzinssatz dürften jährlich kassiert werden, bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung wären das 780 Euro.

Mittelstand wolle man „nicht angreifen“

Nur die Eigentümer von „Erbwohnungen, Vorsorgewohnungen, Wohnungen, die nicht nutzbar sind, und Bauten mit drei Wohneinheiten, in der Eigentümer seinen Hauptwohnsitz hat,“ würden ausgenommen werden. Den Mittelstand wolle man „ nicht angreifen“, sagt ÖVP-Klubobmann Wolfgang Mayer. „Wir ermöglichen mit den Abgaben, dass die Gemeinden neue Kosten-Zuschüsse für die Erhaltung ihrer Infrastruktur, wie Straßen, erhalten und gleichzeitig mehr Geld für die Schaffung von leistbarem Wohnen bereitsteht“, erklärt Mayer, der „mehrere Millionen Euro“ an Einnahmen erwartet.

Am Donnerstag habe man dem Koalitionspartner den Entwurf übermittelt, vor dem Sommer könnte der Gesetzesentwurf in Begutachtung gehen. Dass man nach dem Vorstoß Tirols vergangene Woche reagiere, will Mayer nicht gelten lassen – man arbeite seit 2020 an dem Projekt.

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