Schon ab Dienstag!

Quarantänepflicht für Kroatien-Rückkehrer fällt

Österreich
31.05.2021 15:45

Gute Neuigkeiten für Kroatien-Urlauber: Bereits ab Dienstag fällt die Quarantänepflicht für Reise-Rückkehrer! Voraussetzung dafür ist ein 3-G-Nachweis (vollständig Geimpfte, Genesene und aktuell Getestete). Ursprünglich war diese Erleichterung erst mit 10. Juni angedacht. „Die epidemiologische Lage verbessert sich in verschiedenen Regionen, daher können wir die Liste der Länder mit geringem Infektionsgeschehen erweitern. Ich glaube, das wird auch viele Österreicher vor dem langen Wochenende freuen“, begründet Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein diesen Schritt.

Neben Kroatien fällt die Quarantänepflicht auch bei der Einreise aus Litauen, den Niederlanden, Schweden und Zypern. Voraussetzung ist auch in diesen Fällen der 3-G-Nachweis. Seit 28. Mai sind in Kroatien die Innenbereiche der Restaurants, nicht aber die von Cafés ohne Speisenangebot für Gäste geöffnet. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und draußen überall dort, wo kein 1,5-Meter-Abstand eingehalten werden kann.

3-G-Nachweis, sonst Test nachmachen
Kann bei Einreise kein aktueller 3-G-Nachweis vorgelegt werden, ist unverzüglich - jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden - ein Test nachzumachen. Als Impfnachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat.

Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion. Dem Genesungszertifikat ist ein Nachweis über neutralisierende Antikörper gleichgestellt, der bei Einreise maximal drei Monate alt sein darf.

EU-Kommission will Reisefreiheit für Geimpfte
Die EU-Kommission spricht sich unterdessen dafür aus, dass gegen Covid-19 geimpfte Personen bei Reisen nicht mehr in Quarantäne und auch keine Tests mehr vorweisen müssen. Für Genesene soll das ein halbes Jahr lang gelten. Kinder unter sechs Jahren in Begleitung ihrer geimpften oder genesenen Eltern müssten nicht in Quarantäne, von älteren könnten aber Tests verlangt werden, so die Idee der Brüsseler Behörde.

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