„Grüner Pass“

Absonderungsbescheid gilt nicht EU-weit

Politik
30.05.2021 17:24

Wer in Österreich einen Absonderungsbescheid der Gesundheitsbehörden vorweisen kann, gilt nach einer überstandenen Corona-Infektion als genesen. Da diese Bescheide aber in der EU nicht anerkannt werden, werden sie auch nicht in den „Grünen Pass“ aufgenommen. Dies hat am Sonntag das Gesundheitsministerium bestätigt. 

Mit dem „Grünen Pass“ soll ein elektronischer Nachweis von Corona-Tests, Impfung oder Genesung („3-G“) möglich sein. Als Nachweis der Genesung sollen nach Angaben des Gesundheitsministeriums aber nicht die Absonderungsbescheide der Gesundheitsbehörden erfasst werden, sondern sogenannte Genesungszertifikate. Diese können frühestens elf Tage nach einer Infektion erstellt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die zuständige Behörde die Genesung ins Epidemiologische Meldesystem (EMS) einträgt, wo alle bekannten Infektionen mit SARS-CoV-2 Virus erfasst werden.

Vorerst unklar ist, wie vorgegangen wird, wenn die Eintragung im EMS nicht oder verspätet erfolgt. „Fehlerhafte Zertifikate bzw. Einträge können von den zuständigen Behörden jederzeit richtiggestellt werden. Details zum Prozess folgen“, hieß es dazu auf APA-Anfrage im Büro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Im Epidemiegesetz heißt es dazu, dass fehlerhafte Zertifikate korrigiert und binnen fünf Tagen neu ausgestellt werden müssen.

In Österreich weiterhin anerkannt
Im Verordnungsentwurf der EU wird ein Genesungsnachweis anhand eines PCR-Tests nach Ablauf von elf Tagen ab Befundung verlangt. Der Absonderungsbescheid diene aber innerhalb Österreichs weiterhin als „analoge Nachweisform“ der überstandenen Infektion, stellte das Gesundheitsressort fest.

Technische Probleme müssen noch gelöst werden
Neben den rechtlichen gibt es auch noch einige technische Fragen, an denen eifrigst gearbeitet wird. Aber zum geplanten Start des elektronischen „3-G“-Nachweises werden laut den zuständigen Stellen in den einzelnen Bundesländern nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen. Vorige Woche hatte bereits die IT-Servicefirma der Sozialversicherung gewarnt, dass der Starttermin „aus technischer Sicht mutmaßlich nicht zu halten“ sein werde.

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