OLG-Entscheidung

Justiz wies Kritik von Anwalt zurück

Salzburg
19.05.2021 10:00

Die „Krone“ hatte über den Vergewaltigungs-Fall berichtet: Eine junge Frau soll laut Anklage mehrmals von drei Männern im Kroatien-Urlaub zum Sex gezwungen worden sein. Ein Anwalt hatte Kritik geäußert: wegen einer corona-bedingt ausgefallenen Einvernahme. Doch das Oberlandesgericht Linz wischte die Bedenken weg.

Die Vorwürfe gegen die drei Angeklagten (zwischen 21 und 26) beziehen sich auf einen Kroatien-Urlaub Ende Juli 2020. Es geht um den Verdacht auf mehrfache Vergewaltigung. Verteidiger Kurt Jelinek hatte gegen die Anklage Einspruch eingelegt – und Kritik geäußert.

Schlagabtausch zwischen Justiz und Anwalt

Wie nun Elena Haslinger von der Anklagebehörde bestätigt, hat das Oberlandesgericht Jelineks Bedenken weggewischt: „Dem Einspruch wurde nicht Folge gegeben. Die Frau hat zweimal in Deutschland vor der Polizei ausgesagt. Das reicht laut dem Oberlandesgericht Linz für einen hinreichenden Tatverdacht“, betont Haslinger. Jelinek hatte vor allem kritisiert, dass auf eine kontradiktorische Einvernahme verzichtet wurde. Auf die OLG-Entscheidung angesprochen sagt der Advokat: „Es ändert nichts an meiner Kritik. Ich verweise auch auf die leitende Staatsanwältin, die von einer corona-bedingten absoluten Ausnahme gesprochen hat.“

Ein Prozess-Termin ist noch offen.

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