Wegen Anklage:

Strafverteidiger kritisiert Staatsanwalt

Salzburg
26.02.2021 10:00
Drei junge Männer werden von einer Frau der mehrfachen Vergewaltigung beschuldigt. Passiert sein soll es im Sommer 2020 beim Urlaub in Kroatien. Dabei sollen sie das Mädchen zum Sex gezwungen haben. Ob die Vorwürfe stimmen, muss das Gericht klären. Ein Verteidiger kritisiert nun den Ankläger scharf.

Die Frau wurde nämlich nicht kontradiktorisch einvernommen, sagt Anwalt Kurt Jelinek. Grundsätzlich ist eine kontradiktorische Einvernahme bei Missbrauchs- und Vergewaltigungs-Fällen ein Standardvorgang – vor allem um dem Opfer eine Aussage im Prozess zu ersparen, und auch damit es nicht seinen Peiniger antrifft. Doch in diesem Fall platze der Termin für die Einvernahme aufgrund von Corona: Laut Jelinek konnte das Gericht damals Mitte Jänner die Abstandsregeln nicht wahren – ein zweiter, alternativer Raum stand nicht zur Verfügung.

Verteidiger mit Kritik

Und nun ist die Anklage gegen die drei Männer eingelangt: „Ohne, dass mein Mandant die Möglichkeit bekam, das Opfer zu befragen. Das ist meines Erachtens nach höchst bedenklich“, kritisiert Jelinek. Er kündigt an, Einspruch gegen die Anklage zu erheben.

Staatsanwaltschaft spricht von „Ausnahme“

Das war eine „coronabedingte absolute Ausnahme“ entgegnet Barbara Fischer, Leiterin der Staatsanwaltschaft. Die Einvernahme werde im Rahmen des Prozesses gemacht – dazu gäbe es auch eine Zustimmung. Die Vorwürfe gegen die drei Angeklagten zwischen 26 und 21 Jahren beziehen sich auf einen Kroatien-Urlaub Ende Juli 2020. Mehrfach sollen die Männer die Frau zum Sex gezwungen haben - daneben gab es aber auch gewollte Annäherungen. Einer der Verteidiger, Franz Essl, sagt: „Es war einvernehmlich und es gab keine Gewalt.“

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