Die Öffnungsregeln

So kommen Sie wieder in Gasthaus und Hotel

Politik
10.05.2021 16:06

Gastronomie, Hotellerie und Beherbergung dürfen ab 19. Mai wieder aufsperren - mit Einschränkungen. Überall gilt ab 19. Mai die „3-G-Regel“. Heißt: Zutritt gibt es nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen. In der Gastronomie kommt auch eine Registrierungspflicht ab einem Aufenthalt von 15 Minuten. Alle Regeln hier im Überblick.

In Gastronomiebetrieben gilt, dass indoor pro Tisch maximal vier Erwachsene mit höchstens sechs Kindern sitzen dürfen. Eine Ausnahme gilt für Personen eines gemeinsamen Haushalts. In Gastgärten dürfen maximal zehn Erwachsene plus zehn Kinder an einem Tisch Platz nehmen. Die Abholung von Speisen und Getränken ist zu den regulären Öffnungszeiten (maximal 5 - 22 Uhr) möglich. Für Imbissstände und Abholung ist kein Testnachweis erforderlich.

Gültige Tests sind negative PCR-Tests (Gültigkeit drei Tage ab Abnahme), Antigentests aus Teststraßen, Apotheken etc. (zwei Tage) und Antigentests aus Eigenanwendung mit behördlicher Erfassung („Vorarlberger Modell“, ein Tag Gültigkeit). Auch Selbsttests vor Ort wird es geben (gültig etwa für die Dauer des Gastronomie-Besuches), für Kinder werden auch die Schultests gelten. Bei den Impfungen gelten Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck, für die Genesung Absonderungsbescheid oder Antikörpertest.

Registrierungspflicht im Lokal
Im Lokal gilt dann eine Registrierungspflicht bei Aufenthalt länger als 15 Minuten (gilt daher nicht für Take Away oder Lieferanten) und die Abstandsregel von zwei Metern zwischen Personengruppen. Indoor sind vier Personen pro Tisch zuzüglich maximal sechs Kinder erlaubt, outdoor zehn Personen und zehn Kinder. Bis man am Tisch sitzt, müssen FFP2-Masken getragen werden. Auch für Mitarbeiter ist FFP2 vorgeschrieben. Wer vom Personal getestet, geimpft oder genesen ist, darf auch nur einen gewöhnlichen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Regeln für Hotellerie und Beherbergung
Nur Getestete, Genesene und Geimpfte können in Hotels und Herbergen einchecken. Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness oder Fitnesseinrichtungen ist zusätzlich ein aktueller negativer Testnachweis erforderlich.

Öffnungen für Freizeitbetriebe und Fahrgeschäfte
Auch Freizeitbetriebe wie Schwimmbäder, Thermen oder die Fahrgeschäfte im Wiener Prater sperren ab 19. Mai wieder auf. Indoor gilt dabei, dass pro Gast eine Fläche von 20 m² im jeweiligen geschlossenen Raum verfügbar sein muss. Jeder Betrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid-19-Beauftragten ernennen.

Für Fahrgeschäfte wie Karussell und Co. gilt neben den weiterhin gültigen Auflagen Maskenpflicht und Abstand zusätzlich, dass zwischen den Besuchern ein Sitzplatz frei bleiben muss. Für Kunden in Innenräumen ist eine Registrierung vorgeschrieben.

Köstinger: Maßnahmen zeigten Wirkung
„Die über sechs Monate der Schließzeit haben natürlich ihre Spuren hinterlassen, umso mehr freuen sich unsere Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn sie das tun können, was sie am besten können - und zwar Gäste bewirten und für die berühmte, österreichische Gastlichkeit sorgen“, kommentierte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Montag die Öffnungen

Sie betonte, dass man in Österreich nun „früher als andere Länder in Europa wieder öffnen“ könne, da die getroffenen Maßnahmen wirksam gewesen seien und weil sich die Bevölkerung daran gehalten habe. 

Vorfreude bei Gastronomie und Hotellerie
Bei Gastronomie und Hotellerie herrscht große Vorfreude auf die Öffnungen. WKÖ-Gastronomieobmann Mario Pulker appellierte zugleich im Gespräch mit der APA an die Betriebe und Konsumenten, sich „ordentlich“ an die Corona-Regeln zu halten. Die heimische Hotellerie verzeichnet indes bereits steigende Buchungszahlen. Wenn noch offene Fragen bezüglich der Anzahl der Vor-Ort-Tests für Gastgeber und Details zum Grünen Pass geklärt seien, stehe „einem Super-Sommer für Gäste nichts im Weg“, sagte Michaela Reitterer, Präsidentin der österreichischen Hoteliervereinigung, in einer Aussendung.

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