Nur wenige Ausnahmen

Corona-Testpflicht kommt jetzt auch für Büros

Politik
30.04.2021 13:00

Laut Plänen der Bundesregierung soll in der kommenden Woche eine erweiterte Testpflicht an den heimischen Arbeitsplätzen beschlossen werden. Dabei sollen Geimpfte mit Getesteten gleichgestellt werden, so der Plan. Gelten soll die Testpflicht in Zukunft überall dort, wo aufgrund der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts zu anderen Personen die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit dem Coronavirus besteht.

Konkret betrifft die neue Regelung damit etwa Büros, aber auch Altenheime. Der Arbeitgeber muss den Test entweder vor Ort oder durch eine externe Einrichtung ermöglichen. Eine Umgehung durch das Tragen einer FFP2-Maske entfällt damit.

Altersgrenze von 16 Jahren
Wie lange die jeweiligen Tests gültig sein werden, muss noch per Verordnung festgelegt werden. Ausnahmen sind nun nicht nur aus physischen, sondern auch schwerwiegenden psychischen Gründen möglich. Als Beispiel sind etwa Angstzustände angeführt. Zudem ist eine Altersgrenze von 16 Jahren eingezogen.

Test so viel „wert“ wie eine Impfung
Was die „Aufwertung“ der Geimpften und Genesenen betrifft, ist in dem Gesetzesentwurf festgehalten, dass diese im Zusammenhang mit Voraussetzungen und Auflagen für Veranstaltungen, die Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, grundsätzlich Getesteten gleichgestellt sind. Details sollen dann wieder per Verordnung folgen.

In Kraft treten sollen die Bestimmungen mit dem Ende des Lockdowns am 19. Mai. Damit ersparen sich Geimpfte beispielsweise vor dem Besuch eines Gasthauses einen Test. Ob in einem späteren Schritt auch eine Testpflicht im Handel für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, eingeführt wird, ist derzeit offen, gilt aber als unwahrscheinlich. Ab Ende Mai wäre diese aber gesetzlich möglich.

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