Aufgrund eines aktuell erhöhten Infektionsgeschehens tritt in der Gemeinde Weißenbach am Lech im Bezirk Reutte ab Samstag, 10. April 0 Uhr, bis vorerst inklusive 19. April, 24 Uhr, eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes in Kraft. Diese Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich im Gemeindegebiet von Weißenbach am Lech - mit Ausnahme des Ortsteils Gaicht - aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen - unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben.
Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.„In der Gemeinde Weißenbach am Lech sind mit Stand Freitagfrüh 30 Personen mit dem Coronavirus infiziert, es herrscht ein erhöhtes Infektionsgeschehen. Gemeinsam mit der Gesundheitsbehörde - der Bezirkshauptmannschaft Reutte - haben wir entschieden, diese Maßnahme zu setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen“, informiert Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol.
Erweiterte Testmöglichkeiten in Gemeinde
Der erforderliche Corona-Test ist nicht an die Gemeinde geknüpft. Das heißt: Es gilt beispielsweise auch ein aktuell gültiger Test einer Teststation außerhalb von Weißenbach am Lech. Die Personen sind allerdings verpflichtet, beim Verlassen des Gemeindegebietes von Weißenbach am Lech einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen. Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, steht zusätzlich zum bestehenden Testangebot im Bezirk Reutte ab Freitagabend (17 bis 20 Uhr) eine Teststation in Weißenbach am Lech im Mehrzweck-/Turnsaal zur Verfügung. Ab Samstag ist die Teststation von Montag bis Freitag von 5 bis 7 Uhr und von 17 bis 19 Uhr geöffnet. Samstag und Sonntag von 7 bis 9 Uhr und von 17 bis 19 Uhr. Eine vorherige Anmeldung zum kostenlosen Antigentest ist nicht erforderlich, die Anmeldung erfolgt vor Ort.
Keine Einschränkungen für Pendler
Eine Durchreise durch die Gemeinde Weißenbach am Lech ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Somit bestehen für Pendler aus dem Lech- und Tannheimertal keine Einschränkungen. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde, die dort vor Verlassen dieser Gemeinde positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.
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