Urteil in Deutschland

Bezahlungen per PayPal & Co. dürfen extra kosten

Web
25.03.2021 10:35

Unternehmen dürfen von ihren Kunden für Online-Bezahlungen per PayPal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr verlangen. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte seien zwar gesetzlich verboten, hier werde aber Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität, begründeten die Richter.

Die Wettbewerbszentrale hatte das Musterverfahren angestoßen, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen. Ihre Klage gegen das Münchner Fernbus-Unternehmen Flixbus wiesen die Richter am Donnerstag in letzter Instanz ab.

Symbolbild. (Bild: APA/dpa/Jens BŸttner)
Symbolbild.

Sowohl bei PayPal als auch bei der Sofortüberweisung zahlt zunächst einmal der Händler je Transaktion. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs steht es ihm dann frei, ob er die Gebühr direkt an den Kunden weiterreicht, der den Service nutzt.

PayPal möchte nicht, dass das passiert, und hat Anfang 2018 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend geändert. Flixbus hatte früher für beide Dienste Gebühren verlangt, zuletzt war das nicht mehr der Fall.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt