Frau blutig geschlagen

Siebeneinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung

Salzburg
04.03.2021 15:11

„Ich habe sie verprügelt, aber ich habe sie nicht eingesperrt und ich bin kein Vergewaltiger“, sagt der Angeklagte (39). Ganz anderes der Staatsanwalt: Der Mann habe eine Frau bis in ihre Wohnung verfolgt, sie dort blutig geschlagen und brutal vergewaltigt. Das Gericht glaubt dem Opfer: Schuldspruch und siebeneinhalb Jahre Haft.

Seit dem 18. Juli kann das Opfer nicht mehr gut sehen – es sind die Folgen der Gewalttat. An jenem Abend hatten sich die beiden in einem Lokal kennengelernt. „Der Angeklagte hat die Frau dann bis in ihre Wohnung verfolgt und hat ihr dort massive Verletzungen zugefügt“, führt Staatsanwalt Andreas Allex aus. Etliche Schläge ins Gesicht verpasste der groß gewachsene Mann der zierlichen Frau. Als sie am Boden lag, machte er weiter: mit Tritten und weiteren Schlägen. Seither hat die Frau um 25 Prozent weniger Sehkraft. Zudem soll der frühere Maschinenführer sie – trotz blutüberströmten Gesicht – vergewaltigt und sechs Stunden lang in ihrer eigenen Wohnung eingesperrt haben.

Angeklagter: „Bin durchgedreht“
Eine schwere Körperverletzung gibt der dutzendfach Vorbestrafte auch offen zu, die Vorwürfe hinsichtlich Vergewaltigung und Freiheitsentziehung aber bestreitet er - mehrfach mit dem Ausdruck „Gott ist mein Zeuge“. Seiner Version nach habe es zwischen ihm und der Frau Zärtlichkeiten gegeben: „Sie hat mich zu sich eingeladen. Wir haben nur geschmust.“ Für den Liebesakt sei er zu betrunken gewesen. Und plötzlich habe die Frau Geld verlangt - mit einem Küchenmesser in der Hand: „Ich sollte 500 Euro zahlen. Ich wusste nicht, dass sie eine Prostituierte ist.“ Einen Messer-Angriff will er abgewehrt haben, erzählt er und zeigt der Richterin eine Narbe: „Dann habe ich sie verprügelt.“ Warum er so oft zu schlug, wollte die Vorsitzende wissen: „Ich bin durchgedreht und konnte mich nicht beherrschen.“

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Das Gericht hat meiner Mandantin 10.000 Euro Teil-Schmerzengeld zugesprochen. Sie leidet nach wie vor physisch und psychisch.

Opfer-Anwalt Stefan Rieder

Der Schöffensenat glaubte aber in großen Teilen dem Opfer: Schuldspruch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung, Freispruch zur Freiheitsentziehung. Und siebeneinhalb Jahre unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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