„Volle Berauschung“

Skandalprinz wird nun der Prozess gemacht

Die Anklage ist fertig, eine letzte Hürde vor dem Prozess überwunden und eine Richterin bestimmt. In Wels wird nun über den Prozesstermin gegen Prinz Ernst August von Hannover entschieden. Bekanntlich werden dem Skandalprinzen mehrere Straftaten - begangen im Zustand der vollen Berauschung - zur Last gelegt.

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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wels wegen mehrerer Ausraster des Adeligen im vergangenen Sommer in Grünau wurden bereits vor Weihnachten abgeschlossen, der Strafantrag bei Gericht eingebracht. Die Festsetzung eines Verhandlungstermins verzögert sich aber. Grund: Auch Prinz Ernst August hatte Anzeige erstattet, konkret gegen zwei Polizeibeamte.

Die Ermittlungen wurden vom Staatsanwalt eingestellt, doch der Urenkel des letzten deutschen Kaisers beantragte eine Fortführung des Verfahrens - ohne Erfolg. Nun steht einem Prozess gegen den Skandalprinzen nichts mehr im Wege. Der Verhandlungstermin soll demnächst fixiert werden.

Unzurechnungsfähig
Ernst August wird die Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung vorgeworfen. Ein Gutachten erklärte ihn zur Tatzeit für unzurechnungsfähig. Wäre er nüchtern gewesen, hätte er sich wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und versuchter Nötigung verantworten müssen. Die Ermittlung wegen Polizisten-Beleidigung wurde eingestellt.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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