Der Fall um den Erfurter Doping-Arzt Mark S. geht vor den deutschen Bundesgerichtshof (BGH). Wie eine Sprecherin des Landgerichts München II am Dienstag auf Nachfrage erklärte, hat die Verteidigung des Mediziners Revision gegen das Urteil eingelegt. Zuvor hatte der „Münchner Merkur“ darüber berichtet.
Mark S. war am 15. Jänner wegen jahrelangen Blutdopings an Sportlern und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Revision verzichtet. „Das Urteil ist zwar bei allen Angeklagten ein bisschen unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft geblieben, aber nicht in einem Umfang, der unangemessen erscheint“, sagte Oberstaatsanwalt Kai Gräber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ im Interview. Die Vorsitzende Richterin habe in ihrer Urteilsverkündung die richtigen Worte gefunden. Es gebe keinen Grund, Revision einzulegen.
„Erheblicher Verstoß“
Der Anwalt von Mark S., Juri Goldstein, hatte der Deutschen Presse-Agentur dagegen gesagt, es habe einen „erheblichen Verstoß“ gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens gegeben. Der BGH in Karlsruhe muss entscheiden, ob vor dem Landgericht München II Verfahrensfehler gemacht wurden.
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