„Take away“-Verbot

Salzburger Hüttenwirte ziehen jetzt vor Gericht

Salzburg
14.01.2021 06:00
Die Skigebiete haben geöffnet, die Hütten müssen in Zeiten von Corona allerdings geschlossen bleiben. Selbst der Verkauf von Speisen zum Mitnehmen ist gemäß einer Landesverordnung verboten. Einige Pongauer Hüttenwirte wollen das nun nicht mehr hinnehmen. Sie wenden sich jetzt an den Verfassungsgerichtshof.

„Was können wir dafür, dass wir unsere Betriebe auf dem Berg und nicht im Tal haben?“ Christian Riepler, Wirt der Franzlalm in Wagrain, ist stinksauer. Anders als Gasthäuser und Restaurants darf er in seiner Skihütte keine Speisen zum Mitnehmen verkaufen. Das verbietet eine Verordnung des Landes Salzburg. „Diese Ungleichbehandlung darf einfach nicht sein.“ Und: „Ich habe viele verderbliche Waren, die muss ich jetzt wegschmeißen.“

Riepler suchte oftmals – vergeblich – das Gespräch mit der Politik. Nun hat der Pongauer genug: Zusammen mit sieben Berufskollegen geht er nun juristisch gegen das Bewirtungsverbot vor. Sie bringen einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Nächste Woche werden sie diesen gemeinsam unterfertigen. Bis dahin suchen die Wirte noch weitere Mitstreiter. „Hoffentlich schließen sich uns noch viele an“, sagt Riepler. Denn: „Die Verordnung beschränkt das Grundrecht der Freiheit auf Erwerbsausübung.“

Das Land bleibt demonstrativ gelassen
Beim Land selbst hat man Verständnis für den Unmut der Hüttenwirte. Aber: „Es gibt eine bestehende Verordnung. Wir haben diese von unseren Experten prüfen lassen. Einer juristischen Auseinandersetzung sehen wir gelassen entgegen“, heißt es dazu aus dem Büro von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Es gelte, Menschenansammlungen in Skigebieten – und damit auch vor Hütten – tunlichst zu vermeiden.

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