Opfer ging Risiko ein

Soldat von Hunden getötet: Ermittlung eingestellt

Niederösterreich
30.12.2020 20:11

Nach einer tödlichen Hundeattacke in der Wiener Neustädter Flugfeld-Kaserne, bei der ein 31-jähriger Soldat verblutet war, ist das Ermittlungsverfahren nach mehr als einem Jahr eingestellt worden. Der Verdacht lautete auf grob fahrlässige Tötung sowie die Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Eine Gutachterin befand, dass der Soldat selbst ein zu großes Sicherheitsrisiko eingegangen sei.

Dominik R. wurde im November vergangenen Jahres von zwei Zugriffshunden in deren Zwinger regelrecht zerfleischt: Der 31-Jährige verblutete, nachdem er „eine Vielzahl von Bissverletzungen im Hals-, Nacken- und Oberschenkelbereich“ erlitten hatte. 

Soldat ließ Hunde ohne Leine und Halsband frei laufen
Sowohl gegen den zuständigen Hundeführer als auch gegen „Verantwortliche des Bundesheers, die nicht konkret ausgeforscht sind“, war seitens der Anklagebehörde ermittelt worden. Diese Untersuchungen wurden nun eingestellt. Das Gutachten von Esther Schalke, einer Sachverständigen für Hundewesen aus Deutschland, entlastete die Verdächtigen. Der Soldat selbst sei ein zu großes Sicherheitsrisiko eingegangen, als er zwei Vierbeiner, die ihn später attackierten, ohne Leine und Halsband frei laufen hatte lassen, lautete die Conclusio.

Der Expertenmeinung schloss sich auch die Staatsanwaltschaft an. „Das Gutachten hat weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht einen Sorgfaltsverstoß ergeben“, sagte Erich Habitzl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Mittwoch

Angehörige können noch Fortführungsantrag stellen
Für die Hinterbliebenen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens zu stellen. Bis dato sei dies nicht passiert, betonte Habitzl. Erich Gemeiner, der Anwalt der Familie des Opfers, sagte dazu, dass ein Antrag auf Begründung gestellt worden sei. Über einen Fortführungsantrag werde nach dem Einlangen der Begründung entschieden.

Zurückhaltend gab sich Bundesheersprecher Michael Bauer. Er wollte keinen Kommentar zur Einstellungsentscheidung abgeben. Man wolle zunächst die Rechtskraft abwarten, betonte der Oberst.

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