Zeitlich begrenzt

Leichterer Zugang zu kleinen Gemeindewohungen

Wien
30.12.2020 07:56

Wien erleichtert im kommenden Jahr den Zugang zu kleinen Gemeindewohnungen. Konkret für Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen muss künftig kein „begründeter Wohnbedarf“ - grundsätzlich Voraussetzung für eine Eintrittskarte in den Gemeindebau - mehr nachgewiesen werden, wie Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) informierte. Derzeit gibt es laut Stadt nämlich mehr Angebot als Nachfrage bei kleinen Gemeindewohnungen.

Um in der Bundeshauptstadt die Möglichkeit einer geförderten Wohnung in Anspruch nehmen und damit ein „Wiener Wohnticket“ erhalten zu können, gibt es bestimmte Voraussetzungen wie etwa Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz Wien und eine Einkommensobergrenze. Für Gemeindewohnungen muss darüber hinaus ein „begründeter Wohnbedarf“ bestehen. Das ist etwa der Fall, wenn man „Jungwiener“ oder alleinerziehend ist, es einen „Überbelag“ beispielsweise durch Nachwuchs oder einen „Krankheitsbedingten Wohnbedarf“ gibt.

Zeitfenster von drei Monaten
Laut Gaal wird diese Schranke nun bei den Gemeindewohnungen mit einem oder zwei Wohnräumen (25 bis 45 Quadratmeter bzw. 46 bis 65 Quadratmeter) aufgehoben - und zwar befristet für Vergaben im Jahr 2021. Interessierte können in einem individuellen Zeitfenster von drei Monaten nach einer Gemeindewohnung suchen, wobei das Angebot ausschließlich auf der Plattform für die Online-Vergabe verfügbar ist, hieß es. Findet man eine passende Bleibe, wird diese - wie bei allen Gemeindewohnungen - unbefristet vergeben.

Interessierte können sich bei Fragen an die Wohnberatung Wien wenden. Dort werde individuell geklärt, „wie und ob von der befristeten Aktion Gebrauch gemacht werden kann“, hieß es. Beratungstermine können telefonisch unter der Wiener Nummer 24111 oder per E-Mail vereinbart werden.

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