Video ins Web gestellt

Schaf gefesselt und gequält: Saftige Geldstrafen!

Oberösterreich
10.12.2020 13:20

Ein Syrer (24), der - wie berichtet - zwei Schafe und seinen Hund brutal gequält, und sein gleichaltriger Freund, der ihn dabei für eine Instagram-Story gefilmt hatte, haben am Donnerstag in Linz bedingte Haftstrafen von fünf bzw. vier Monaten und unbedingte Geldstrafen in der Höhe von 3600 bzw. 1200 Euro ausgefasst. Der Erstangeklagte hatte u.a. einem Schaf mit Kabelbindern die Beine zusammengebunden, sich auf das Tier gelegt und war auf ihm eine Böschung hinuntergerutscht.

Ein anderes Schaf fesselte er ebenfalls und hetzte seinen American Staffordshire Terrier auf das Tier. Der Hund bekam auch einiges ab: Er wurde geschlagen, getreten und seine Beine wurden ebenfalls mit Kabelbindern zusammengebunden. Der irakische Freund des Syrers filmte alles, später wurden die Aufnahmen von den in Gramastetten (Bezirk Urfahr-Umgebung) verübten Tierquälereien online gestellt.

Sogar Verteidiger glaubt an absichtsvolle Taten
„Die Taten suchen ihresgleichen“, meinte der Anklagevertreter. Die beiden Männer gaben sich zwar reumütig. Ihre Beteuerungen, sie hätten das „nicht mit Absicht getan“, überzeugten aber weder Staatsanwalt noch Richterin, und selbst der Verteidiger räumte ein, dass so etwas nicht unabsichtlich geschehen könne. Er bat aber angesichts der Geständnisse und der Bekenntnisse, es tue ihnen leid, um ein mildes Urteil für seine Mandanten. Der Staatsanwalt verlangte einen unbedingten Strafteil, „zumindest eine Geldstrafe“ ohne Bewährung.

Urteile rechtskräftig
Das Gericht folgte dieser Forderung. Bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren setzte es für den Erstangeklagten fünf Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen à zwölf Euro - also in Summe 3600 Euro - und für den Zweitangeklagten als Beitragstäter vier Monate bedingt und ebenfalls 300 Tagessätze unbedingt. Seine Geldstrafe macht wegen seines geringen Einkommens in Summe aber nur 1200 Euro aus. Die Probezeiten für ihre Vorstrafen wurden bei beiden Männern von drei auf fünf Jahre verlängert. Die Urteile sind rechtskräftig.

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