"PS3 Break" stand - wohl etwas zu offensichtlich - auf einer Ladung von USB-Sticks aus Hongkong, die dem deutschen Zoll laut "Heise" in die Hände fiel. Die Zöllner waren misstrauisch und kontaktierten Sony, das die Sticks als das erkannte, was sie sind: USB-Dongles, mit denen sich kopiergeschützte Spiele auf die Festplatte der Konsole kopieren und starten lassen.
Da die Einfuhr von Geräten, die einen Kopierschutz umgehen können, in Deutschland verboten ist, hält der Zoll die Ware dem Bericht nach zunächst zurück. Post bekommen die deutschen Besteller dennoch, und zwar von Sonys Anwälten in Form einer "Abmahnung samt Forderung nach einer Unterlassungserklärung", wie "Heise" schreibt.
In dieser werden die PS3-Besitzer aufgefordert, sämtliche Ansprüche auf Herausgabe der beim Zoll festhängenden Dongles an Sony abzutreten und einer Vernichtung der Sticks zuzustimmen. Darüber hinaus sollen sich die Besteller per Unterlassungserklärung verpflichten, künftig "keine Gerätschaften einzuführen oder zu verwenden, die eine Umgehung des Kopierschutzes der PS3 ermöglichen oder erleichtern."
Wer nicht kooperiert, dem droht Sony mit einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5.100 Euro. In einem möglicherweise nachfolgenden Gerichtsverfahren könnten für Verweigerer weitere Kosten entstehen: zwischen 2.500 und 4.500 Euro Verfahrenskosten, zuzüglich der Kosten für die Abmahnung.
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