20-Zentimeter-Klinge

Bruder bedroht: „Werde dir Messer in Hals rammen!“

Vorarlberg
22.05.2025 08:55

ADHS, zu viel Alkohol und eine Zurechtweisung reichten aus, dass ein 17-Jähriger in Vorarlberg mit dem Messer auf seinen großen Bruder und die Mutter losging. Im Prozess am Landesgericht Feldkirch wurde der Wüterich am Mittwoch zur Verantwortung gezogen.

Auf der Anklagebank sitzend macht der groß gewachsene Bursche aus dem Bezirk Dornbirn einen aufgeräumten Eindruck. Er wirkt kontrolliert, ruhig, ist höflich und reflektiert. Sagt, er mache eine Lehre und sei mit Leib und Seele bei der Feuerwehr. Das Bild des anständigen jungen Mannes trübt jedoch sein Ausraster vom vergangenen Februar, bei dem auch ein Messer mit im Spiel war.

Gerangel nach Maßregelung 
Zugetragen hat sich die Sache in der Wohnung der Mutter, wo auch er und sein älterer Bruder leben. Letzterer soll der Grund für den Aggressionsschub des 17-Jährigen gewesen sein. „Es passt mir eben nicht, dass mein Bruder immer versucht, eine Vaterrolle einzunehmen und mich bevormundet“, erklärt der Jüngere.

So sei es auch an jenem Abend gewesen. „Ich war damals mit einem Freund in meinem Zimmer. Wir hatten schon was getrunken. Da kam mein Bruder herein und forderte uns auf, etwas leiser zu sein.“ Es kommt zum Streit und zum Gerangel, das sich in die Küche verlagert. Dort greift der Angeklagte zu einem Fleischermesser mit 20 Zentimeter langer Klinge und schreit: „Ich steche euch alle ab!“

Widerstand bei Verhaftung
Auch die mittlerweile alarmierte Polizei bekommt ihr Fett weg. So tritt und schlägt der Aggressive mehrmals gegen die mit Schutzschildern ausgerüsteten Beamten, um sich so seiner Verhaftung zu widersetzen. Im Polizeibus tobt der Mann weiter. „Ich werde dir schon noch ein Messer in den Hals rammen“, schreit er aus dem Einsatzfahrzeug heraus.

Schmerzensgeld noch im Gerichtssaal bezahlt
Weil der 17-Jährige Reue zeigt, ein Antiaggressionstraining regelmäßig besucht und laut Bewährungshilfe reflektiert scheint, endet die Sache mit einer Diversion. Heißt, der Lehrling gilt weiterhin als unbescholten. Da er die verhängte Geldbuße von 400 Euro und 250 Euro Schmerzensgeld an den beim Einsatz leicht verletzten Beamten noch im Gerichtssaal bezahlt, wird das Verfahren nun eingestellt. 

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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