21.10.2020 11:10 |

Post von Jeannée

Herr Markus Rogan!

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Jemanden einen „gemeingefährlichen Volltrottel“ zu heißen ist gesetzlich verboten. Es sei denn, der Betreffende liefert den Beweis, dass er ein „gemeingefährlicher Volltrottel“ ist. Aber selbst dann empfiehlt sich die Formulierung: „Gemeingefährlicher Volltrottel, für den die Unschuldsvermutung gilt, dass er kein gemeingefährlicher Volltrottel ist.“

Nun denn, Herr Rogan: Vor vielen Jahren sind Sie der beste Schwimmer Österreichs und weltberühmt gewesen. Vor eineinhalb Jahren engagiert Sie Israel für seine Fußballnationalmannschaft als mentalen Coach. Am 11. Oktober dieses Jahres verliert Ihre Mannschaft das Nations-League-Match gegen Tschechien 1:2 und wird nach der Partie auf Covid-19 getestet. Sie auch, weil Sie leichte Symptome zeigen.

Tatsächlich sind Sie positiv, und die Behörden verfügen eine 14-tägige Quarantäne im Teamhotel. Sie bitten, dieselbe bei in Israel lebenden Verwandten hinter sich bringen zu dürfen. Wird bewilligt. Aber als Sie am nächsten Tag eine spezielle Ambulanz zu Ihren Verwandten bringen will, sind Sie weg. Sitzen im Flugzeug nach Deutschland und anschließend in einer Maschine in die USA, wo Sie zu Hause sind.

Wie Sie das geschafft haben, wird zurzeit recherchiert. Was die Amis mit Ihnen machen, wird man erfahren. Aber dass Sie ein „gemeingefährlicher Volltrottel sind, für den die Unschuldsvermutung gilt“, weiß man schon jetzt.

Michael Jeannée, Kronen Zeitung

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