Trotz Trennungsgebot

Heißer Flirt zwischen Insassin und Häftling

Tirol
12.08.2020 06:00
Porträt von Tiroler Krone
Von Tiroler Krone

Die Schlagzeilen rund um die Justizanstalt Innsbruck reißen nicht ab. Normalerweise herrscht hinter Gittern ein striktes Trennungsgebot von weiblichen und männlichen Häftlingen. Dennoch hatten kürzlich eine Insassin und ein Inhaftierter - beide volljährig - Geschlechtsverkehr. Das Ministerium bedauert diesen Vorfall.

Die Insassin macht eine Lehre zur Gastronomiefachfrau und war daher in der Beamtenküche beschäftigt, in der normalerweise nur männliche Insassen ihrer Arbeit nachgehen. „Wegen der zeitlich begrenzten Vorbereitungsmöglichkeit auf die anstehende Prüfung und den Ausbildungsauftrag der Justizanstalt wurde in diesem konkreten Einzelfall das Trennungsgebot gelockert“, sagt Christine Ratz, Sprecherin des Justizministeriums. Ein folgenreicher Fehler ...

Wo waren die diensthabenden Beamten?
Denn die Insassin und einer ihrer Arbeitskollegen - auch ein Inhaftierter - harmonierten nicht nur beruflich gut miteinander, sondern sie näherten sich auch körperlich an. Heißt: Es kam zum heimlichen, unerlaubten Geschlechtsverkehr! Bleibt die Frage, wo die diensthabenden Beamten während dieses Schäferstündchens waren?

„Trotz bestehender strikter Überwachungsvorgaben konnte dieser Vorfall bedauerlicherweise nicht verhindert werden. Derzeit wird diesbezüglich aktiv eine gründliche Fehleranalyse betrieben, im Zuge derer Stellungnahmen der Justizmitarbeiter eingeholt werden“, so Ratz.

„Schwangerschaftstest fiel negativ aus“
Das Arbeitsverhältnis in der Beamtenküche mit den betroffenen Insassen sei bereits aufgelöst worden. Die Insassin musste sich auch einem Schwangerschaftstest unterziehen. „Dieser fiel negativ aus“, sagt die Sprecherin.

Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

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