Geschäft bei Gericht

“Kopier-Reichtum” bei heimischen Justizbehörden

Österreich
16.09.2010 07:08
In den Justizbehörden ist eine Art "Kopier-Reichtum" ausgebrochen. Seit der Erhöhung der Kosten bei gerichtlichen Kopierstellen im Juli 2009 - für Aktenkopien wird seither ein Euro statt früher 40 Cent pro vervielfältigter Seite verlangt - haben sich die Einnahmen an Kopiergebühren fast verdoppelt. Für den BZÖ-Abgeordneten Ewald Stadler, der die Zahlen mit einer parlamentarischen Anfrage aufgetan hat, sind die aktuellen Gebühren ein "staatlich organisierter Wucher".

Anwälte, die Prozessunterlagen oftmals mehrfach vervielfältigen müssen, schon allein, um sie aus dem Gerichtsgebäude zu bekommen, aber auch Konsumentenschützer hatten vergangenes Jahr gegen die Erhöhung erfolglos protestiert. Die Justiz rechtfertigte die Aufschläge u.a. mit Personalkosten. 

Vom 1. Juli 2008 bis 1. Juli 2009 wurden laut der Anfragebeantwortung aus dem Ressort von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner rund 1,57 Milllionen Euro an Kopiergebühren eingenommen, im gleichen Zeitraum von 2009 bis 2010 nun knapp drei Millionen Euro. Die Zahlen lassen zwar darauf schließen, dass die Kopierer der Gerichte etwas seltener genutzt werden, legen aber auch nahe, dass man um den Amtskopierer schwer herumkommt.

Stadler fordert Neuberechnung
"Ein Euro für ein Blatt Papier - das ist staatlich organisierter Wucher", kritisiert Stadler. Es handle sich um "Abzocke", am Schluss müsse nämlich der Klient die Gebühren zahlen. Der BZÖ-Abgeordnete, selbst Jurist, ortet bei der derzeitigen Regelung auch eine Gefährdung des Rechtsstaates. Stadler fordert deshalb, die Gebühren auf die "realen Kosten" zurückzusetzen. 

Dazu solle man diese ermitteln und etwa Papier und Abnützung des Geräts einrechnen. Derzeit aber würden die Gebühren die tatsächlichen Kosten übersteigen, ist er überzeugt. Der Anfragebeantwortung des Justizministeriums zufolge ist derzeit immerhin "weder eine Reduzierung noch eine - über die Indexanpassung hinausgehende - Erhöhung" der Gebühr geplant.

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