Nicht rechtskräftig

Bohrloch-Affäre: Freispruch für beide Mediziner

Steiermark
10.12.2025 12:34

Am Mittwoch ist der Prozess gegen jene Neurochirurgin fortgesetzt worden, deren Tochter (12) bei einer Not-OP einem Patienten ein Loch in den Kopf gebohrt haben soll. Diesmal wurde auch das Opfer einvernommen. Punkt 12 Uhr fiel das Urteil: Freispruch, nicht rechtskräftig.

„Immer wieder fasst mich der Gedanke, dass mich eine Zwölfjährige operiert hat. Ich habe Schlafstörungen, bin in psychiatrischer Behandlung, mir geht es sehr schlecht, ich kann deswegen auch nicht arbeiten“, erzählt jener Mann, an dessen Kopf die minderjähriger Tochter einer Neurochirurgin im Zuge seiner Not-Operation nach einem schweren Forstunfall hantiert haben soll, vor der Richterin am Bezirksgericht in Graz. Entweder soll das Kind, so die Annahme der Staatsanwaltschaft, alleine das Bohrloch gesetzt haben. Laut den Verteidigern habe es nur die Hand auf jene des zweitangeklagten Operateurs gelegt. 

„Meine Einwilligung hätte ich nie gegeben“
Dass tatsächlich ein Kind an ihm herumhantiert haben soll, erfuhr er überhaupt erst Monate später von der Polizei – damals hatte die „Krone“ bereits längst als erstes von dem Vorfall berichtet. „Sie haben damals gesagt, dass ich derjenige bin, an dem ein Kind operiert hat. Der Gedanke daran fasst mich jetzt immer wieder. Meine Einwilligung, dass das so passiert, hätte ich nie gegeben!“

Die Medizinerin und der mitangeklagte Neurochirurg bei der Verhandlung
Die Medizinerin und der mitangeklagte Neurochirurg bei der Verhandlung(Bild: APA/ERWIN SCHERIAU)
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Nach der Operation kam die Frau Doktor mit ihrer Tochter herein und erzählte: ,Meine Tochter hat gerade zum ersten Mal ein Loch gebohrt.‘

Eine diplomierte Gesundheitskrankenpflegerin

Nach seiner Einvernahme wurde auch noch eine diplomierte Krankenpflegerin befragt: „Ich bin mit Kolleginnen im Überwachungsraum gesessen. Nach der Operation kam die Frau Doktor mit ihrer Tochter herein und erzählte: ,Meine Tochter hat gerade zum ersten Mal ein Loch gebohrt.‘ Sie wirkte stolz, das Mädchen gut gelaunt. Wir waren darüber sehr überrascht, aber es wollte der Frau Doktor eben keiner in den Rücken fallen.“

„Angeklagten sind alles, nur nicht glaubwürdig“
Staatsanwältin Julia Steiner kritisierte in ihrem Schlussplädoyer einige Zeugen, welche augenscheinlich unglaubwürdig auftraten. Auch die Angeklagten spricht sie direkt an: „Sie sind alles, aber sicher nicht glaubwürdig. Man kommt nicht darüber hinweg, dass ein Kind ein Bohrloch gebohrt hat. Das ging nur deswegen, weil sich zwei Neurochirurgen ihrer Verantwortung nicht bewusst waren.“ Opfer-Anwalt Peter Freiberger ist zudem überzeugt: „Die Frau Doktor ist kein Mensch, der es notwendig hätte, mit etwas anzugeben, das nicht stimmt. Wenn sie sagt, ihre Tochter hat ein Bohrloch gesetzt, dann war das so.“

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Das war der schwerste Fehler meines Lebens. Die letzten zwei Jahre waren für mich und meine Familie die Hölle. Manche sagen, ich hätte es verdient.

Die Mutter und Neurochirurgin

Die beiden Anwälte der Angeklagten sehen das nicht so: „Es gibt keinen einzigen Beweis, dass sie alleine gebohrt hat. Sie hatte nur die Hand am Bohrer, hat aber keinen Druck ausgeübt.“ 

„Letzten beiden Jahre waren die Hölle“
Auch die Mutter und Ärztin meldete sich zu Wort: „Das war der schwerste Fehler meines Lebens. Die letzten zwei Jahre waren für mich und meine Familie die Hölle. Manche sagen, ich hätte es verdient. Es tut mir unheimlich leid!“

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Es geht nicht darum, was ich glaube. Und dass ich das alles als Wahnsinn empfinde. Aber es konnte nicht bewiesen werden, dass das Mädchen alleine gebohrt hat.

Die Richterin

Um 12 Uhr fiel schließlich das Urteil: Die Richterin sprach die Chirurgin und einen Kollegen aus Mangel an Beweisen frei: „Es geht nicht darum, was ich glaube. Und dass ich das alles, salopp formuliert, als Wahnsinn empfinde. Aber es konnte nicht bewiesen werden, dass das Mädchen alleine gebohrt hat oder Druck ausgeübt hat.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig!

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