Alles dreht sich im konkreten Fall um den See, der seit 2001 der Gemeinde den Namen gibt. Allerdings: Afritz am See ist für das Gesetz nicht identisch mit dem Ort Afritz (ohne See). Jurist Albert Kreiner vom Amt der Kärntner Landesregierung erklärt das so: "Eine Ortstafel muss den Namen des Ortes kundmachen und nicht den der Gemeinde." Tut sie das nicht, sei sie eben nicht rechtskräftig. Albert Kreiner: "Damit gilt auch das 50-km/h-Gebot nicht."
Das heißt, in Afritz wurden seit Jahren zu Unrecht Strafen eingehoben. Ein Gegendtaler Pendler: "Es ist ja ein Witz! Genau bei dieser ungültigen Ortstafel lauern dauernd die Polizisten mit ihren Laserpistolen und strafen jeden ab, der etwas über 50 km/h fährt." Geld zurück gibt’s aber keines! Kreiner: "Bezahlte und damit rechtskräftige Strafen werden nicht rückerstattet."
Dörfler: "Auch Zusatztaferln sollen weg!"
Landeshauptmann Dörfler reicht diese Posse, um reinen Tisch zu machen. Dörfler: "Ich habe allen Bezirkshauptmannschaften die Weisung erteilt, die Ortstafeln in ihrem Bereich auf ihre Korrektheit zu überprüfen." Er habe den Verdacht, dass auf etlichen Ortstafeln der Name des Ortes nicht korrekt angeschrieben sei. Dörfler: "Auch sämtliche Zusatztaferln sollen jetzt weg!"
von Fritz Kimeswenger, "Kärntner Krone"
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