Muss der Prozess im Fall Lisa Alm wiederholt werden? Diese Frage wird morgen, Mittwoch, ab 11 Uhr im Wiener Justizpalast, ein Richtersenat des Obersten Gerichtshofes klären. Die höchste Staatsanwaltschaft, die Generalprokuratur, hatte eine Neudurchführung empfohlen. Grund ist die Fragestellung an die Geschworenen.
Absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge, acht Jahre Haft. So lautete das Urteil für Petronela T. (31), ausgesprochen Anfang Dezember 2019 im Schwurgerichtssal in Salzburg. Hintergrund ist der aufsehenerregende Tod des Promi-Wirten Erich T. (57), damals Chef der Lisa Alm in Flachau. Ein Messerstich in den Oberkörper im Zuge eines alkoholgetränkten Ehestreites Anfang März 2019 hat zu seinem Tod und zum Mordprozess geführt.
Höchste Staatsanwaltschaft empfiehlt Neustart
Bereits im Zuge der Urteilsverkündung hat die Staatsanwältin rechtliche Bedenken geäußert und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Diese Bedenken untersreicht die Generalprokuratur: Anfang Juni hat die oberste staatsanwaltschaftliche Behörde die Empfehlung zur Neudurchführung des Prozesses gegeben. Die Frage nach einer Körperverletzung hätte gar nicht gestellt werden dürfen, da sie „nicht indiziert“ gewesen sei, so die Rechtsmeinung der Juristen. Laienhaft gesagt: Die Angeklagte hat nie von einer möglichen Verletzungsabsicht gesprochen, vielmehr von einem Unfall. Für die Generalprokuratur sei daher eine Verletzungsabsicht nur eine „abstrakt denkbare Möglichkeit und Mutmaßung“. In den meisten Fällen folgt der Oberste Gerichtshof der Empfehlung der Generalprokuratur.
Verteidiger kämpft weiter um Freispruch
Sollte dies auch der Fall sein, müsste der Prozess neu durchgeführt werden. Und dann müssten die Geschworenen entscheiden zwischen: Mord oder Freispruch. Verteidiger Kurt Jelinek bleibt dabei: „Es war ein tragischer Unfall und wir kämpfen um einen Freispruch.“
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