Entscheidungen fallen

Verfahren über Goldeck-Unglück und Glock-Unfall

Kärnten
02.06.2020 07:11

Für die Hinterbliebenen jener Opfer, die im Vorjahr bei dramatischen Unfällen in Kärnten ums Leben gekommen sind, wird diese Woche fordernd. Denn in mehreren Verfahren stehen Entscheidungen an.

Goldeck-Unglück
Anfang April 2019 kam ein 45-jähriger Oberkärntner bei Revisionsarbeiten an der Goldeckbahn ums Leben. Das tonnenschwere Seil war aus der Führung gesprungen - warum, haben Gutachten geklärt. „Die Ermittlungen sind abgeschlossen, die zuständige Staatsanwältin arbeitet an der Enderledigung“, sagt Sprecherin Tina Frimmel-Hesse. Die Entscheidung über eine Anklage könnte brisant sein: Denn es gab auch die Theorie, dass eine Hercules-Maschine des Bundesheeres bei einem Übungsflug den Unfall durch Luftwirbel, sogenannte „Wirbelschleppen“, verschuldet haben könnte.

Glock-Unfall 
Im März 2019 wurde ein Arbeiter auf dem Gelände des Waffenherstellers in Ferlach getötet, ein zweiter Mann schwer verletzt. Angeklagt sind drei Personen und das Unternehmen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Richter Manfred Herrnhofer soll diesen Donnerstag den Vorwurf klären, wonach es bei einem Versuch mit Knallgas extreme Sicherheitsmängel gegeben habe. Unter anderem sei für die Sprengung ein „unsachgemäßer Speicherzylinder“ verwendet worden und für Versuche mit Wasserstoff-Sauerstoff-Gemisch habe die gewerberechtliche Genehmigung gefehlt.

Kran-Drama 
Am gleichen Tag geht es am Bezirksgericht Völkermarkt ebenfalls um einen tödlichen Unfall. Ein 27-Jähriger wurde auf einer Baustelle von einem herabfallenden Kranausleger erschlagen. Ein Techniker habe es vier Jahre verabsäumt, den Kran – wie vorgeschrieben – überprüfen zu lassen; so seien Schrauben durchgerostet und schließlich gebrochen, was den Mann das Leben kostete. In allen drei Fällen gilt die Unschuldsvermutung.

Fall für den OGH
Mit anderen Folgen eines Arbeitsunfalles beschäftigt sich der Oberste Gerichtshof: Ein Kärntner Landwirt (55) war im Juni bei 30 Grad mit Mäharbeiten beschäftigt. Plötzlich brach er zusammen und stürzte über eine Wiese auf einen Feldweg ab. Der Bauer starb; seine Witwe kämpft bei der Selbstständigenversicherung um Witwenrente und Bestattungskosten, da das Unglück als Arbeitsunfall eingestuft wurde. Doch Geld gibt es für sie keines: „Ohne Obduktion ist nicht sicher geklärt, woran der Gatte tatsächlich verstorben ist“, meinen Richter.

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