Kritik an Vorschlag

Bandion: “Die SPÖ strebt offenbar eine ‘Ehe light’ an”

Österreich
21.08.2010 15:06
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lehnt den von der SPÖ vorgeschlagenen "Partnerschaftsvertrag" ab. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek will darin das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile mit gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltspflichten verknüpfen. Der Vertrag soll beim Notar oder am Bezirksgericht geschlossen werden. "Die SPÖ strebt offenbar eine 'Ehe light' an, und da vermischt sie Äpfel mit Birnen", kritisiert Bandion-Ortner.

Geht es nach Heinisch-Hosek, dann sollen unverheiratete Paare künftig bei Notar oder Bezirksgericht einen Partnerschaftsvertrag abschließen können, in dem sie Regeln für einen gegenseitigen Beistand (etwa im Krankheitsfall) sowie für gemeinsame Ersparnisse und für eventuelle Unterhaltszahlungen nach der Trennung festlegen können. Diese Paare sollen dann auch die automatische gemeinsame Obsorge für die Kinder bekommen.

Bandion-Ortner lehnt einen verpflichtenden Notariatsakt ab: "Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, da werden Kinder in Geiselhaft genommen." Ihr gehe es darum, die Position der Kinder zu stärken, denn diese hätten ein Recht auf beide Elternteile - und zwar sowohl nach einer Scheidung als auch als uneheliche Kinder. Nach Scheidungen schwebt Bandion-Ortner die automatische gemeinsame Obsorge beider Elternteile vor. Sie verweist auf Studien in Deutschland, wonach dieses Modell "eindeutig deeskalierend" wirke. Wie man die Rechte der Väter unehelicher Kinder stärken könne, werde in der zuständigen Arbeitsgruppe besprochen. Mit der derzeitigen Rechtslage ist die Ministerin jedenfalls nicht zufrieden, denn "wenn die Mutter nicht will, hat der Vater keine Chance".

Säumigen Zahlern bleibt Obsorge verwehrt
Klar ist aus Sicht der Justizministerin allerdings auch, dass Väter, die den vereinbarten Unterhalt nicht bezahlen oder sich nicht um ihr Kind kümmern, auch die gemeinsame Obsorge nicht erhalten sollen. Als ersten Schritt will sie nun aber die Information der Betroffenen verbessern. "Viele uneheliche Väter wissen nicht, dass sie die Möglichkeit des Antrags haben."

Auf Zustimmung Bandion-Ortners stößt die von der Jugendanwaltschaft vorgeschlagene außergerichtliche Schlichtungsstelle für Obsorge-, Besuchsrecht- und Unterhaltsstreitigkeiten. "Ich bin sehr dafür, dass man zuerst eine andere Stelle anläuft, bevor das überhaupt zu Gericht kommt", so die Ministerin. Schließlich sei ein Familienrichter kein Mediator, sondern letztlich ein "Entscheidungsorgan". Auch dieses Thema werde in der Arbeitsgruppe erörtert werden. Finanziert werden könnte das Modell teilweise durch Einsparungen bei den Gutachterkosten, glaubt Bandion-Ortner. Derzeit würden bei fast jedem Besuchsrechtstreit Gutachter bestimmt - sollten die Streitigkeiten schon im Vorfeld geschlichtet werden, könne man die entsprechenden Mittel umschichten.

In Kraft treten sollte die Reform des Familienrechts aus ihrer Sicht im kommenden Jahr, sagt Bandion-Ortner: "Ich wäre froh, wenn wir bis Jahresende einen brauchbaren Entwurf am Tisch hätten."

Geschworenen-Gerichtsbarkeit vor Reform
Im Herbst will die Ministerin dem Parlament außerdem einen Bericht zur Reform der Geschworenengerichtsbarkeit vorlegen. "Es hat in der Arbeitsgruppe harte Diskussionen gegeben", sagte die Justizministerin am Samstag. Daher werde der Bericht der Arbeitsgruppe auch verschiedene Modelle zur Neuordnung der Laiengerichtsbarkeit enthalten. Geht es nach Bandion-Ortner, dann werden Laien- und Berufsrichter künftig gemeinsam über Schuld oder Unschuld des Angeklagten beraten, damit die Richter das Urteil im Anschluss schriftlich begründen können. Nur so wäre eine inhaltliche Überprüfung der Urteile möglich.

Derzeit entscheiden die acht Laienrichter ("Geschworene") alleine über Schuld und Unschuld der Angeklagten. Vom vorsitzenden Richter erhalten sie dazu im Vorfeld eine Rechtsbelehrung und einen Fragenkatalog, den sie Punkt für Punkt zu beantworten haben. Im Beratungszimmer sind die Geschworenen dann auf sich allein gestellt. Erst bei der Festsetzung der Strafhöhe kommen die drei am Prozess beteiligten Berufsrichter wieder ins Spiel. Das Problem dabei: Als rechtliche Laien können die Geschworenen ihren Urteilsspruch nicht begründen, womit der "Wahrspruch" inhaltlich nicht überprüfbar ist. Das Urteil wird in der Berufung nur noch auf Formalfehler abgeklopft. Allerdings haben die Berufsrichter die Möglichkeit, eine in ihren Augen falsche Entscheidung wegen Irrtums der Geschworenen aufzuheben. In diesem Fall wird der Prozess mit neuen Geschworenen wiederholt.

Die SPÖ hat sich in der Vergangenheit skeptisch zu den Reformplänen Bandion-Ortners gezeigt, da sie bei einer gemeinsamen Urteilsberatung eine Dominanz der Berufsrichter befürchtet. Die Justizministerin sieht zur gemeinsamen Beratung aber derzeit keine Alternative: "Wie soll es der Richter begründen, wenn er bei der Entscheidungsfindung nicht dabei war? Das geht einfach nicht." Möglicherweise werde aber bis zur im Parlament geplanten Enquete noch eine bessere Lösung präsentiert.

Bandion für mehr Transparenz bei Parteienfinanzierung
Mehr Transparenz wünscht sich Bandion-Ortner nach eigenen Angaben bei der Parteienfinanzierung, auch Strafzahlungen hält sie für möglich. "Wenn Vorschriften missachtet werden, muss das natürlich sanktioniert werden", so die Justizministerin mit Blick auf die zwischen den Parlamentsparteien laufenden Verhandlungen. Eine Verankerung im Strafgesetzbuch lehnt Bandion-Ortner allerdings ab. Das Strafrecht solle die "letzte Instanz" bei besonders schweren Verstößen bleiben. Sanktionszahlungen im Zusammenhang mit Parteispenden könnten demnach etwa verwaltungsrechtlich festgelegt werden. Und für Untreue- oder Korruptionsdelikte greife das Strafrecht ohnehin schon jetzt.

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