Ab Freitag sind Übernachtungen in Schutzhütten wieder möglich. Der Österreichische Alpenverein verwies am Mittwoch aber darauf, dass Nächtigungen nur mit eigenem Schlafsack erlaubt sind. Außerdem müssen Schlafplätze im Vorfeld reserviert werden. Alpinisten müssen außerdem einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen und wurden dazu aufgerufen, Hütten nur in gesundem Zustand aufzusuchen.
Wie der Alpenverein am Mittwoch mitteilte, müssen Übernachtungen im Vorfeld online oder telefonisch reserviert werden, ansonsten gibt es keinen Schlafplatz. Außerdem ist das Mitbringen eines eigenen Schlafsacks (leichter Daunen- oder Sommer-Schlafsack) und Polsterbezuges Pflicht. Hüttenschlafsäcke sind für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen nicht geeignet und können somit zu Hause bleiben, informierte der Alpenverein.
Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern zu beachten
In Schlaflagern und Gemeinschaftsschlafräumen - das betrifft vor allem von alpinen Vereinen betriebene Schutzhütten und Jugendherbergen - ist ein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern zu beachten und nicht - wie ursprünglich avisiert - zwei Meter, geht aus der am Mittwoch veröffentlichten jüngsten Novelle zur Covid-19-Lockerungsverordnung hervor.
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