Demonstrativ packt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) im Lichte des für einen Tiroler Rinderzüchter verheerenden „Kuh-Urteils“ gleichsam das Problem bei den Hörnern. Ihre Ansage: „Die Entscheidung beruht auf der alten Rechtslage, zwischen Wanderern und Kühen muss Almfrieden einkehren.“
In der Tat hatten Köstinger und ihre Juristen nach dem allerersten Urteil gegen den Tiroler Almbauern, der - wie berichtet - nach dem Tod einer Urlauberin durch ein Rind Zeit seines Lebens hohe Summen an den Witwer und dessen Sohn zahlen muss, die Eigenverantwortung der Wanderer gesetzlich verankert. Außerdem wurden Leitlinien zum Einzäunen und zum Aufstellen von Warntafeln erarbeitet.
Alm-Sperren sollen verhindert werden
Umso erstaunter und auch bestürzter sind die Ministerin, aber auch Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger über das vor wenigen Tagen gefällte und endgültige Höchstgerichtsurteil. Was ihnen bleibt: „Noch einmal auf die wichtigen Verhaltensregeln, die es vor dem Durchqueren einer Kuhweide zu beachten gilt, hinzuweisen.“ Diese sind in einem Zehn-Punkte-Plan zusammengefasst. So sollen auch Sperren von Almen - wie zuletzt in der Steiermark - verhindert werden.
Mark Perry und Christoph Budin, Kronen Zeitung
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