Unternehmer verärgert

Durch Teilöffnung bei Waschanlagen benachteiligt

Kärnten
16.04.2020 21:19

Für viel Unverständnis sorgt eine ganz bestimmte Regelung bei Unternehmern: Waschanlagen und -straßen dürfen zwar aufsperren; aber nur, wenn sie zu einer Tankstelle gehören. 

Jene, die sozusagen alleine auf der grünen Wiese stehen, bleiben zu - und werden fleißig abgestraft, wenn sie gegen die Schließung verstoßen! „Das ist Wettbewerbsverzerrung und die kleinen Unternehmen sind die Verlierer, denn die haben nun 100 Prozent Verdienstentgang“, ärgert sich Harald Daniel von Wash & Drive Kärnten. 
Systemrelevante Fahrzeuge dürfen zwar einfahren - aber: „Wie sollen wir kontrollieren?“

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