Coronavirus:

Corona-App: JKU-Experten verweisen auf Grundrechte

Oberösterreich
04.04.2020 19:00

Die „Stopp Corona“-App des Roten Kreuzes lässt die Wogen hochgehen. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka sagt zu dieser Anwendung unter gewissen Voraussetzungen Ja. Kritik kam von SPÖ und FPÖ, die Grünen setzen auf Freiwilligkeit. Auch Experten der Linzer Johannes Kepler Universität diskutierten über die App, bei der auch Grundrechte auf dem Spiel stehen.

Die Nutzung der „Stopp Corona“-App des Roten Kreuzes ist derzeit freiwillig. Geht es nach Nationalratspräsident und Ex-ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka, sollte die Anwendung zur Unterbrechung der Infektionskette jedoch verpflichtend sein. Kritik kam von der FPÖ, der grüne Koalitionspartner will weiter auf Freiwilligkeit setzen. Auch Experten der Linzer Johannes Kepler Universität haben dazu diskutiert. 


Via Video haben sich am Freitag Rektor Meinhard Lukas, Univ.-Prof. Dr. Rene Mayrhofer (Institute of Networks and Security, vormals Google Headquarter), Univ.-Prof. Dr. Manuel Wimmer (Institut für Wirtschaftsinformatik - Software Engineering) und Univ.- Prof. Dr. Andreas Janko (Institut für Staatsrecht und politische Wissenschaften) über die Corona-App ausgetauscht.

Zulässig unter Bedingungen
Ihr Ergebnis: Eine Gesetzespflicht ist europa- und verfassungsrechtlich zulässig und auch hinreichend sicher, wenn nur risikoreiche Kontakte ohne Ortsdaten, anonymisiert, möglichst dezentral und zeitlich befristet gespeichert werden.

App kann helfen
Die ersehnte Lockerung der aktuellen Maßnahmen hat eine elementare Voraussetzung. Das Virus darf sich nicht neuerlich exponentiell ausbreiten. Eine App kann dabei helfen, die Kontakte mit zu geringem Abstand automatisch zu erfassen („tracken“). Wird ein Nutzer positiv getestet, kann die potentielle Infektionskette gleichsam auf Knopfdruck nachverfolgt werden. Damit können alle Kontaktpersonen der infizierten Person rasch isoliert werden.

Heikle Fragen
Soweit die Theorie. In der Praxis stellen sich heikle technische, sicherheitsrelevante und rechtliche Fragen. Vom Design der App hängen einerseits ihre Effektivität und andererseits der Datenschutz ab. Je weniger und je dezentraler Daten anonymisiert gespeichert werden, desto mehr Datenschutz ist gewährleistet. Je weniger Personen partizipieren, desto ineffektiver ist zugleich das System. Will man daher die Nutzung der App gesetzlich anordnen, stehen Grundrechte auf dem Spiel.

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