Freispruch

Prozess um Skistock-Attacke auf Hund und Herrchen

Salzburg
03.03.2020 15:00

24. Februar 2019: Ein Langläufer (55) soll einen Hund und dessen Herrchen nach einer Kollision mit einem Skistock attackiert haben. Nun sprach das Salzburger Landesgericht den Angeklagten frei.

Die Staatsanwaltschaft hat dem unbescholtenen Pongauer Körperverletzung und versuchte Tierquälerei vorgeworfen. Der einheimische Hundebesitzer erlitt bei der Auseinandersetzung eine Wunde am Oberschenkel, seine Hose wurde beschädigt. Die zwölfjährige Hündin wurde nicht verletzt. Die Richterin schenkte den Angaben des Beschuldigten Glauben, wonach er sich vor dem mittelgroßen Hund gefürchtet und es sich bei der Attacke um eine Abwehrhandlung gehandelt habe. Seine Äußerung, er werde den Hund umbringen, sei als Unmutsäußerung zu werten, erklärte die Richterin nach der Urteilsverkündung am Landesgericht Salzburg.

Zu dem Vorfall kam es am 24. Februar gegen Mittag in Sportgastein. Der damals 43-jährige Hundebesitzer und eine 32-jährige Bekannte, die zwei Hunde mitführte, ließen die drei Hunde frei laufen. Für die Missachtung des verordneten Leinenzwangs mussten sie bereits eine Verwaltungsstrafe zahlen. „Wir waren allein unterwegs und wollten die Hunde einmal laufen lassen. Wir haben keine Langläufer gesehen“, schilderte die Zeugin.

Nachdem der Skater mit seinen Langlaufskiern den abschüssigen Weg mit rund 30 km/h hinabgefahren und wegen der Kollision mit dem Hund gestürzt war, eilten die beiden Spaziergänger dem Mann zu Hilfe. „Ich sagte, es tut mir leid. Doch er war ziemlich böse und hat geschimpft“, sagte der Hundebesitzer. Der Langläufer habe seinen Hund, den er am Geschirr neben sich gehalten habe, und auch ihn attackiert, erklärte der Zeuge.

Die Richterin gab zu bedenken, dass es zu dem Zwischenfall wohl nicht gekommen wäre, wenn der Hund an der Leine gewesen wäre. „Das Problem ist auch, dass sich die Leute fürchten und nicht wissen, wie der Hund einzuschätzen ist.“ Verteidiger Rene Fischer erklärte, sein Mandant sei von dem heftigen Sturz noch schockiert und in einer Ausnahmesituation gewesen. Aus Angst vor dem Hund, von dem er zweimal angegriffen worden sei, habe er die Abwehrbewegung ausgeführt, um seine eigene Haut zu schützen. „Das Gericht schließt sich zur Gänze der Argumentation des Verteidigers an“, begründete die Richterin den Freispruch, der bereits rechtskräftig ist.

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