Nationalrat

Gehaltsschema der Beamten an EU-Recht angepasst

Österreich
08.07.2010 21:53
Der Nationalrat hat am Donnerstag das Beamten-Gehaltsschema dem EU-Recht angepasst. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass der Modus, wonach Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr bei der Gehaltseinstufung von öffentlich Bediensteten nicht berücksichtigt werden, nicht haltbar ist. Damit hätten öffentlich Bedienstete einen ordentlichen finanziellen Nachschub bekommen können, was nun vom Nationalrat mit den Stimmen von Koalition und Grünen blockiert wurde.

Vorgesehen ist, das Kriterium des Lebensalters durch das Kriterium der Erfüllung der Schulpflicht zu ersetzen und gleichzeitig den für die Vorrückung von der jeweils ersten in die jeweils zweite Gehaltsstufe maßgeblichen Zeitraum von zwei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern, das heißt, der Gehaltssprung würde wie bisher mit 20 passieren. Bisher galt der Modus Lebensjahr 18 plus 2 Dienstjahre, nunmehr 15 plus 5. Damit soll eine für den Bund kostenneutrale Regelung sichergestellt werden. Freiheitliche und BZÖ kritisierten, dass den Beamten nun Verschlechterungen drohten.

Notwendig geworden war die Novelle, da durch den EuGH-Entscheid rund 350.000 öffentliche Bedienstete ihre Vordienstzeiten neu bewerten hätten lassen können. Zehntausende entsprechende Anträge waren bereits eingetrudelt. Mehrkosten in Millionenhöhe hätten gedroht.

Empfang bei Bundespräsident Fischer
Nach Abschluss des Plenums gab es für die Abgeordneten Donnerstagabend noch einen geselligen Termin zu absolvieren. Bundespräsident Heinz Fischer lud die Parlamentarier zu einem Empfang, um auf seine Angelobung als Staatsoberhaupt (Bericht in der Infobox) anzustoßen. Aus diesem Anlass war die Sitzung, die nur gut vier Stunden in Anspruch nahm, extra kurz angesetzt worden.

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