Kindergarten

OÖ: Unzuverlässige Eltern bekommen “Strafzettel”

Österreich
28.06.2010 14:46
Das neue Kinderbetreuungsgesetz in Oberösterreich sieht eine Art "Strafzettel" vor: Der jeweilige Träger kann von Eltern, deren Nachwuchs trotz Anmeldung ohne Begründung und Entschuldigung den Kindergartenplatz nicht in Anspruch nimmt, einen Kostenbeitrag einheben. Die Erfahrungen der vergangenen Monate hätten gezeigt, dass das "reihenweise" passiere, erklärte der zuständige ÖVP-Landesrat Josef Stockinger am Montag in Linz.

Viele Eltern hätten ihre Kinder in der Vergangenheit zum Besuch angemeldet, die Betreuung dann aber nicht genutzt, so Stockinger. Um eine stärkere Verbindlichkeit und bessere Planungsmöglichkeiten bei den Öffnungszeiten und beim Personal zu ermöglichen, soll die neue Regelung zu mehr Anmeldedisziplin führen. Wo Betreuung gebraucht werde, stünden Kindergartenplätze beitragsfrei zur Verfügung. Einer reinen Anmeldung "auf Verdacht" werde aber durch Kostenbeiträge, die bei Nichtnutzung fällig werden können, die Rute ins Fenster gestellt. Die Höhe der Strafzahlung muss noch festgelegt werden.

"Gerechteres Modell"
Die Novelle beinhaltet ein laut Stockinger "gerechteres" Modell der Gruppenförderung mit einem Fixbetrag. Beim Besuch einer Betreuungseinrichtung in einer anderen Kommune muss die Heimatgemeinde zudem einen Gastbeitrag entrichten, sofern am Wohnsitz kein bedarfsgerechtes Angebot besteht oder die familiäre Situation die Nutzung einer anderen Einrichtung erfordert. Stockinger sieht darin ein "Zeichen für die Überwindung der Gemeinde-Egoismen".

Oberösterreich befinde sich auf der Überholspur, verwies der Landesrat darauf, dass sich im laufenden Jahr 2009/10 fast 36 Prozent aller neuen Plätze in dem Bundesland befänden. ÖVP-Klubobmann Thomas Stelzer sieht in der Kinderbetreuung neu, die rund 35 Millionen Euro kostet, ein "Entlastungsmoment für Eltern in schwierigen Zeiten", zudem würden Arbeitsplätze geschaffen.

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