Nach Todesfall

Witwe verklagt Krankenhaus im Tiroler Zams

Tirol
22.12.2019 11:30
Vier Tage lag im Dezember 2018 ein alkoholkranker Tiroler in seiner Wohnung. In lebensbedrohlichem Zustand kam er in das Krankenhaus St. Vinzenz in Zams. Der Familie wurde seitens der Ärzte der Kontakt zu ihm untersagt, er verstarb. Nun hat seine Ehefrau Klage eingereicht.

Eine zutiefst verletzte Ehefrau sowie vier Kinder und vier Enkelkinder, die um ihren Vater bzw. Opa nach wie vor trauern. Und denen das Geschehene noch heute sehr zu schaffen macht. Die Tirolerin Ruth Rath war mit ihrem Ehemann Karl viele Jahre verheiratet. Auch wenn sie zuletzt nicht mehr zusammen waren und getrennt voneinander lebten, ließen sie sich nicht scheiden und standen immer in Kontakt. Mit dem Rest der Familie war das Verhältnis zu Karl ebenfalls gut, wie sie betonen.

(Bild: Christof Birbaumer/Kronen Zeitung)

„Mein Mann hat sich gefreut, mich zu sehen“
Am 15. Dezember 2018 wurde Karl, der schwer alkoholkrank war, in lebensbedrohlichem Zustand mit Liegetrauma und im Delirium ins KH Zams eingeliefert. „Am 15., 17. und 19. Dezember habe ich meinen Mann noch persönlich besucht - in seinem Einvernehmen sowie in jenem der Ärzte und des Pflegepersonals“, verdeutlicht Rath im Gespräch mit der „Tiroler Krone“. „Mein Mann hat sich gefreut, mich zu sehen. Er hat sich auch für die Besuche bedankt.“

„An den Folgen eines Krampfanfalls gestorben“
Sein Zustand verschlimmerte sich jedoch schlagartig, die Familie wollte Karl in die Klinik Innsbruck verlegen lassen. „Er war dort als Pflegeassistent tätig. Diese gewohnte Umgebung hätte ihm gutgetan“, ist Rath überzeugt. Doch die Mediziner seien nicht darauf eingegangen.

Symbolbild (Bild: APA/BARBARA GINDL)
Symbolbild

Stattdessen wurde der Patient in Zams auf die Intensivstation verlegt und kam – „zu früh“, wie Rath betont – wieder zurück auf die Normalstation. „Dort hat er einen Krampfanfall erlitten und ist schließlich am 6. Februar 2019 an den Folgeschäden verstorben“, sagt die Ehefrau mit Tränen in den Augen.

Kurios daran ist, dass die behandelnde Ärztin ab dem 19. Dezember gegenüber der Familie ein Besuchsverbot ausgesprochen und mitgeteilt hat, dass Karl jeglichen Kontakt zu ihnen allen verweigere. Das habe er mündlich zum Ausdruck gebracht. „Herr Rath war allerdings gar nicht mehr in der Lage, aufgrund seines Zustandes entsprechende Willensäußerungen zu tätigen. Die Untersagung jeglichen Kontaktes war somit nicht rechtens“, teilt Markus Abwerzger, Anwalt der Familie, mit.

Behandlungsunterlagen werden nun eingefordert
Da Karl angeblich keine Auskunft an nahe Angehörige wünschte, weigert sich das Krankenhaus St. Vinzenz nun, die Behandlungs- und Krankenunterlagen an die Familie auszuhändigen. Deshalb hat diese nun Klage auf Herausgabe eingereicht. „Rechtlich gesehen ist das sehr interessant, zumal Frau Rath die rechtmäßige Erbin ist. Die Dokumente sind auch dahingehend wichtig, da der begründete Verdacht im Raum steht, dass schwere Behandlungsfehler vorliegen“, teilt Abwerzger mit.

(Bild: dpa/Rolf Vennenbernd)

Die Familie ist entsetzt. „Da jeglicher Kontakt zu uns unterbunden wurde – wir durften Karl auch am 24. Dezember nicht besuchen –, wurden wir nicht für medizinische Entscheide hinzugezogen. Wir sind auch nicht bei der Verschlechterung des Zustandes von Karl informiert worden. Er musste seinen letzten Weg mutterseelenalleine gehen und über sein Ableben wurde ich erst zwei Tage nach seinem Tod telefonisch informiert. Das sind schlichtweg untragbare Zustände“, betont Rath.

„Das tut uns persönlich sehr leid“
In einer schriftlichen Stellungnahme betont ein Primararzt: „Die Situation, dass ein Patient explizit keine Auskunft an nahe Angehörige wünscht, ist für uns ungewöhnlich, aber selbstverständlich zu akzeptieren. Die Befragung des Patienten in dieser Causa erfolgte mehrmals unter Zeugen, der Patient war zu diesen Zeitpunkten aus ärztlicher Einschätzung geschäftsfähig.“

Symbolbild (Bild: Christof Birbaumer / Kronenzeitung)
Symbolbild

Daher sei dieser Wunsch unbedingt und jedenfalls zu respektieren, auch über den Tod des Patienten hinaus. „Mir ist nicht bekannt, dass wir uns das vom Patienten schriftlich bestätigen lassen müssten, die mehrmalige mündliche Information ist natürlich zu akzeptieren.“

Aufgrund des bestehenden Auskunftsverbotes sei die Verständigung über das Ableben des Patienten zuerst über die Polizeiinspektion bzw. über die Gemeinde erfolgt. „Erst als diese sich nicht zuständig erklärten, wurde nach Einholung einer Rechtsauskunft die Gattin des Patienten verständigt. Aufgrund der komplexen Situation hat sich dadurch die Verständigung verzögert, was uns auch persönlich sehr leid tut“, formulierte der Arzt.

“Vorwurf erst ansehen“
Bezüglich des angeblichen Behandlungsfehlers meldete sich am Samstag Geschäftsführer Bernhard Guggenbichler zu Wort: „Wie der konkrete Vorwurf aussieht, müsste man sich im Detail ansehen. Prinzipiell werden medizinische Fragestellungen stets von Ärzten beantwortet.“

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