ÖFB-Kicker verwechselt
Der Schuldspruch erfolgte zunächst wegen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Doch die Richter im Berufssenat sahen alles anders. Es habe kein Autoritätsverhältnis zwischen dem Lehrer (Verteidigung: Marcus Januschke) und der Schülerin gegeben, die sexuellen Handlungen seien freiwillig erfolgt. Daher der Freispruch.
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