Wegen Straßensperren

Hunderte Arbeiter bangen nun um volles Gehalt

Salzburg
22.11.2019 08:30

Steht Arbeitnehmern ihr normales Gehalt zu, wenn sie wegen der Wetterlage nicht in die Firma kommen können? Die Wirtschaftskammer sagt nein, die Gewerkschaft ja. Hunderte Betroffene waren in den vergangenen Tagen von Verkehrswegen abgeschnitten, mehr als 2500 Einsatzkräfte waren insgesamt gefordert.

Gemeinden waren von der Außenwelt abgeschnitten, Muren blockierten Straßen: Das Unwetterchaos der vergangenen Tage sorgte dafür, dass zahlreiche Menschen nicht zur Arbeit kommen konnten. Wer trägt den entstandenen Schaden? Wirtschaftskammer und Gewerkschaft sind sich uneinig.

„Weg zum Arbeitsplatz muss zumutbar sein“
„Wenn Naturkatastrophen die Dienstnehmer am Arbeiten hindern, dann haben sie Anspruch auf volles Gehalt“, erklärt der Salzburger Gewerkschaftschef Gerald Forcher. Die Bedingung: Alle anderen Optionen, sprich zu Fuß oder mit dem Rad in die Arbeit zu kommen, müssen ausgeschlossen werden können. „Aber der Weg zum Arbeitsplatz muss zumutbar sein“, betont Forcher.

„Unwetter ein Elementarereignis“
Anders sieht das die Wirtschaftskammer: „Bei den Unwettern handelt es sich um ein Elementarereignis, das die Allgemeinheit betrifft. Das bedeutet, dass kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung vorliegt“, sagt Rechtsexperte Lorenz Huber. Man solle versuchen, einen Konsens mit dem Arbeitgeber zu finden, so Huber.

Stephanie Angerer
Stephanie Angerer
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