"Knie-Affäre"

Westenthaler kommt ohne Anklage davon

Österreich
09.06.2010 17:57
Dem ehemaligen BZÖ-Chef Peter Westenthaler bleibt ein zweiter Strafprozess erspart. Die Staatsanwaltschaft Wien hat fast exakt zwei Jahre, nachdem der Politiker nach einem Fußballmatch während der Europameisterschaft in Wien beim Ausparken einem Polizisten gegen das Knie gefahren war, das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen die Staatsgewalt eingestellt.

Wie die Anklagebehörde am Mittwochabend bekannt gab, war für die Verfahrenseinstellung die mittlerweile rechtskräftige Verurteilung Westenthalers in der sogenannten orangen Prügelaffäre ausschlaggebend: Weil der BZÖ-Politiker vor Gericht bestritten hatte, seinem Leibwächter den Auftrag erteilt zu haben, den seinerzeitigen Pressesprecher der früheren Justizministerin Karin Gastinger unsanft aus einem Lokal zu entfernen, wurde Westenthaler im Juni 2009 auch in letzter Instanz wegen falscher Zeugenaussage schuldig erkannt (siehe Infobox). Der OGH reduzierte die ursprüngliche Bewährungsstrafe von neun auf sechs Monate.

Staatsanwalt spricht von "verfahrensökonomischen Gründen"
"Liegen einem Beschuldigten mehrere strafbare Handlungen zur Last und ist eine Tat bereits rechtskräftig abgeurteilt, muss das Gericht bei einem neuerlichen Schuldspruch wegen der weiteren Straftat, die vor Rechtskraft dieses Urteils begangen wurde, auf dieses Urteil Bedacht nehmen und allenfalls eine Zusatzstrafe verhängen. Ist zu erwarten, dass der weitere Schuldspruch auf die Höhe der bisher ausgesprochenen Strafe keinen Einfluss hat, kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einzelner Tatvorwürfe gemäß § 192 Strafprozessordnung absehen", erläuterte die Staatsanwaltschaft, weshalb aus verfahrensökonomischen Gründen von einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung des Politikers Abstand genommen wird.

Beim Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt liegen nach Ansicht der Anklagebehörde diese Voraussetzungen vor, "weil selbst im Falle eines neuerlichen Schuldspruches keine Zusatzstrafe ausgesprochen werden würde".

Vorfall ereignete sich nach EM-Spiel in Wien
Westenthaler war am 16. Juni 2008 darauf erpicht gewesen, möglichst rasch vom Parkplatz P5 unweit vom Ernst-Happel-Stadion zu kommen, nachdem Österreich gegen die deutsche Fußball-Nationalmannschaft eine 0:1-Niederlage bezogen hatte. Diesem Unterfangen stand jedoch die Staatskarosse mit der deutschen Kanzlerin Angela Merkel im Weg, die Westenthaler an der unverzüglichen Heimfahrt hinderte.

Westenthaler soll das Passieren der Kolonne zu lange gedauert haben. Er soll links abgebogen sein, obwohl ihm ein Uniformierter im Weg stand. Angeblich berührte er mit seinem Fahrzeug das Knie das Beamten, was Westenthaler stets bestritten hatte. Er habe den Parkplatz "einwandfrei und ohne Probleme verlassen", betonte der Ex-BZÖ-Obmann.

Der ursprünglich ebenfalls geäußerten Vorwurf der Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft wegen fehlender Tatbestandsmäßigkeit schon vor längerem fallen gelassen, "weil die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung oder Gesundheitsschädigung im Sinne des Strafgesetzbuches nicht vorliegen", wie die Behörde nun bekannt gab.

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