Der Verteidiger plädierte vor dem OLG-Senat: „Bitte beachten Sie die Jugend meines Mandanten. Er hat das Leben noch vor sich, da spielt es schon eine Rolle, ob er nun ein Jahr mehr oder weniger erhält. Bisher konnte ihm nicht einmal ein Verwaltungsdelikt angelastet werden.“ Vorab hatte man sich bereits mit den Opfern auf eine finanzielle Entschädigung geeinigt.
Milderungsgründe
Der Richter erklärte, warum das Urteil nun von zehn auf neun Jahre herabgesetzt wird: „Als mildernd war die verminderte Zurechnungsfähigkeit und das Teilgeständnis zu sehen.“ Der Angeklagte hatte bei einem Streit einem Mitschüler mit einem Messer am Hals verletzt. Einem einschreitenden Schüler hatte er in Gesicht und Brust gestochen. Trotz attestierter Persönlichkeitsstörung war er zurechnungsfähig.
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