Urteil erwartet

Generalanwalt fordert Gefängnis für Schaden

Salzburg
02.10.2019 07:51

Heute, um 10 Uhr, werden fünf Höchstrichter die Entscheidung im Swap-Prozess fällen. Bis zum Schluss kämpfte Salzburgs Ex-Stadtchef. Seit Dienstag läuft der Berufungsprozess.

Zwei Jahre und zwei Monate sind vergangen, seit ein erstinstanzliches Urteil die Salzburger Politik erschütterte: Schuldsprüche und Haftstrafen setzte es für sieben Angeklagte in der „Swap-Affäre“. Drei Jahre Haft, eines davon unbedingt, erhielt der damalige Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ). Es war das Ende seiner 25-jährigen Polit-Karriere. Ebenso unter den damals Verurteilten: Ex-Landesvize Othmar Raus (SPÖ) und Ex-Landesfinanzchef Eduard Paulus – beide kassierten zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt. Vier weitere Beamte wurden verurteilt – darunter die Protagonistin des Finanzskandals Monika Rathgeber und Magistratsdirektor Martin Floss. Alle sieben waren laut Gericht in der Causa Swap involviert: Sechs Zinstauschgeschäfte mit einem Minus von 4,8 Millionen Euro übertrug die Stadt 2007 dem Land – ohne Gegenleistung, ohne Gemeinderatsbeschluss.

OGH entscheidet nach sieben Jahren Verfahren
Befugnisse wurden wissentlich missbraucht, begründete das Landesgericht, ging von zumindest drei Millionen Euro Schaden zum Nachteil des Landes aus. Das Geständnis Rathgebers, entlarvende Mails und eine Vereinbarung zwischen Schaden und Raus bildeten die Grundlage für das nicht rechtskräftige Urteil.

Sieben Jahre nach Beginn des Ermittlungsverfahrens dürfte heute der Aktendeckel zugeklappt werden: Fünf Höchstrichter entscheiden im Saal 2056 des Wiener Justizpalastes über die Berufungen. Bis auf Rathgeber bekämpften alle sechs das Urteil. Und sie sind bis heute von ihrer Unschuld überzeugt: „Mein Ziel war das Wohl der Stadt“, kämpfte Schaden bis zum Schluss. „Mir wäre im Traum nie eingefallen, das Land bewusst zu schädigen. Ich leide bis heute an dieser Unterstellung“, sagte der gesundheitlich angeschlagene Raus mit Blick auf sieben Jahre Verfahrensdauer. „Ich habe immer an Recht und Gerechtigkeit geglaubt, nun aber zweifle ich.“ Bis zuletzt verneinen beide Ex-Politiker einen kolportierten „Schaden-Raus-Deal“. Wie auch in Schadens Schlussworten: „Die Annahme, wir hätten gedealt, ist völlig irrational.“

Acht Verteidiger contra einen Generalanwalt
Davor hörte der hermelintragende Vorsitzende Rudolf Lässig fünf Stunden lang eine Kaskade an Argumenten von den Verteidigern – mit teils herber Kritik an das Erstgericht und deren Vorsitzende. „Schaden wollte für seine Stadt nur das Richtige tun“, monierte Schadens Anwältin Bettina Knötzl, sprach von einem „menschenrechtswidrigen Verfahren“ und einem „unfairen Urteil“. Der Ex-Bürgermeister habe sich „nicht persönlich bereichert, sondern nur seinen Job gemacht“. Nun aber sei er „wirtschaftlich, politisch und beruflich vernichtet“.

In eine ähnliche Kerbe schlugen die anderen Advokaten: Feststellungen seien nicht getroffen, Verteidigerrechte beschnitten worden. Hier würden „keine Ganoven oder Verbrecher sitzen“, war zu hören. Raus’ Anwalt Gerald Ruhri zweifelte, ob nicht „jeder Abschluss einer Lebensversicherung bereits Untreue ist“. Immer wieder fiel der Finger auf Rathgeber, besonders von Paulus.

Letztendlich prallten alle Argumente an dem Mann mit dem roten Kragen ab: Harald Eisenmenger von der Generalprokuratur – die oberste Staatsanwaltschaft – forderte die Bestätigung der Urteile, zitierte dabei einen Zeugen, der den Ex-Bürgermeister sagen hörte: Das Land „solle die faulen Papiere verstecken“.

Für Schaden forderte er eine reine Gefängnisstrafe. Auch bei Raus und Paulus will er höhere Strafen.

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