Auf dem Gehsteig, freihändig oder über die rote Ampel: An nur einem Nachmittag stellte die Polizei bei einer Schwerpunktkontrolle von Radfahrern in Innsbruck insgesamt 112 Übertretungen fest. Fünf Doppelstreifen warfen am Dienstag ein besonders Augenmerk auf das Fahrverhalten von Radfahrern - und hatten dabei offenbar alle Hände voll zu tun.
Mal nehmen sie am Verkehr teil wie Autofahrer, mal wie Fußgänger - und häufig ist unklar, ob sie ihr Verhalten in der nächsten Sekunde wieder ändern. Aber auch für Fahrradfahrer gelten Regeln, an die sie sich zu halten haben. Wenn dies nicht der Fall ist, drohen Strafen. Davon wurden am Dienstag einige verteilt, wie die Zahlen der Polizei zeigen: Insgesamt kam es zu 64 Organstrafverfügungen, 14 Verwaltungsanzeigen und 34 Abmahnungen (etwa wegen geringfügiger Ausrüstungsmängel beziehungsweise Übertretungen).
Hauptsächlich Nichtbeachten der Fahrverbote
„Es wurden besonders Straßenbereiche überwacht, die immer bei Beschwerden aus der Bevölkerung genannt werden“, informiert die Polizei. „Die Organstrafverfügungen beziehungsweise Anzeigen ergaben sich zum Großteil aufgrund Nichtbeachtens der Fahrverbote“, heißt es weiter. Zum Beispiel fahren auf dem Gehsteig, über rote Amplen oder freihändig. Es wurden aber auch Fahrradfahrer beim Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung erwischt oder grobe Mängel bei der Ausrüstung des Fahrrades festgestellt.
Appell der Polizei
„Lenker von E-Scooter waren nur in kleiner Anzahl von den Amtshandlungen betroffen. Dem Großteil dürfte bereits bekannt sein, dass man damit am Gehsteig nicht fahren darf“, schildert die Polizei und appelliert an die Fahrradfahrer sich an die gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr zu halten und insbesondere auch Rücksicht auf Fußgänger als schwächeren Verkehrsteilnehmer zu nehmen:
Der Appell der Polizei richtet sich aber auch an die Autofahrer und Lenker von einspurigen Fahrzeugen (MR/Moped) im Straßenverkehr verantwortungsbewusst unterwegs zu sein und dabei auf die Radfahrer entsprechend Rücksicht zu nehmen.
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