Gerichte befasst

Buslenker verprügelt und dann vor die Tür gesetzt

Wien
17.09.2019 15:01

Das Leben spielt manchmal seltsame Stücke: Ein Buslenker (49) aus Wien-Penzing wird von einem Kollegen (!) an der Haltestelle brutal niedergeschlagen. Und die ÖBB/Postbus setzen nicht nur den Täter, sondern gleich auch das Prügelopfer vor die Tür. Allerdings zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Wien nun feststellt.

13 Jahre lang war der 49-Jährige auf diversen Buslinien im Westen Wiens und in Niederösterreich tätig. Bis 2017 der folgenschwere Vorfall passiert. Bei einer kurzen Pause an der Station Purkersdorf gerät Herr B. mit einem Lenkerkollegen in Streit über die Lagerung von Reinigungsmaterial im Fahrzeug. Auf unschöne Worte flogen die Fäuste. B. geht zu Boden. Der Angreifer kniet auf seinem Opfer und schlägt mit der Hand gegen dessen Kehlkopf. Erst dann lässt er von B. ab.

Obwohl die körperliche Gewalt laut Gericht alleine vom Täter ausgeht, „fliegt“ auch der Attackierte raus. B. glaubt, den wahren Grund dafür zu wissen: „Ich habe meine Vorgesetzten öfters auf Probleme im Fahrbetrieb aufmerksam gemacht.“ Doch diese hätten nichts davon hören wollen.

Geld gerichtlich einklagen
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber selbst wenn Postbus in die nächste Instanz geht, ist die Entlassung bis zu einem neuen Urteil unzulässig. Die ÖBB müssen Herrn B. daher eineinhalb Jahre Lohn nachzahlen und ein monatliches Gehalt überweisen. Nur ein kleiner Teilbetrag ist bisher eingelangt. „Ich gebe dem Konzern noch eine kurze Frist. Dann klage ich das Geld gerichtlich ein“, so Opferanwalt Johannes Bügler.

Alex Schönherr, Kronen Zeitung

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