Firma muss zahlen

Gericht: Tod beim Sex war ein Arbeitsunfall

Viral
12.09.2019 12:32
Porträt von krone.at
Von krone.at

Ein Gerichtsurteil in Frankreich wird zum Präzedenzfall: Demnach gilt ein Todesfall beim Sex während der Dienstreise als Arbeitsunfall. Die Firma muss nun zahlen.

Konkret geht es um den Tod eines verheirateten Sicherheitstechnikers. Der Mann war 2013 geschäftlich nach Meung-sur-Loire gereist, wo er eine Frau kennenlernte. Beim Sex mit ihr erlitt er einen Herzinfarkt und starb.

Alltägliche Handlung wie Duschen und Essen
Die Justiz stufte den Fall in allen Instanzen als Arbeitsunfall ein. Immerhin gehöre Geschlechtsverkehr zu alltäglichen Handlungen wie das Duschen oder Essen. Damit haben die Ehefrau und Kinder des Verstorbenen jetzt das Anrecht, von der Firma des Mannes jeden Monat 80 Prozent von dessen Gehalt zu bekommen, bis zum ursprünglichen Tag seiner Pensionierung.

Kronen Zeitung

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Viral
12.09.2019 12:32
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung