Die bisher unbescholtene Angeklagte hatte ihre Unschuld beteuert. „Es gibt keinen objektiven Beweis dafür, dass sie den Stein tatsächlich geworfen hat“, sagte der Verteidiger zu Richterin Gabriele Glatz. Sogar der Staatsanwalt gab zu bedenken: „Die Verdachtslage scheint dünn zu sein.“ Der Stein - er war 16 Zentimeter lang, zehn Zentimeter breit, sechs Zentimeter hoch und konkret 980 Gramm schwer - soll das Balkonnetz der Nachbarn beschädigt haben.
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