Untreue-Verdacht

Ibiza-Video: Justiz ermittelt auch gegen Strache

Österreich
13.06.2019 15:48

Das Ibiza-Video könnte nun auch für Heinz-Christian Strache strafrechtliche Konsequenzen haben. Nach den bereits bestätigten Ermittlungen gegen den blauen Ex-Klubchef Johann Gudenus, ist am Donnerstag durch einen Medienbericht bekannt geworden, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auch Ermittlungen gegen den Ex-FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler eingeleitet hat. Der Verdacht lautet auf Untreue des früheren Chefs der Freiheitlichen.

Die Ermittlungen werden gegen Strache und den ebenfalls zurückgetretenen Klubobmann Johann Gudenus sowie gegen weitere Unbekannte wegen Untreue „in unterschiedlichen Beteiligungsformen“ geführt, hieß es am Donnerstag gegenüber der APA. Straches Anwalt Johann Pauer bat gegenüber dem Nachrichtenmagazin „profil“ um Verständnis, dass er sich „zu laufenden Strafverfahren nicht äußern“ könne. Laut dem Nachrichtenmagazin laufen die Ermittlungen gegen Strache und Gudenus seit 20. Mai, was die WKStA vorerst nicht bestätigte.

Verdacht auf illegale Parteienfinanzierung
Die Ermittlungen der WKStA gehen auf das Mitte Mai von „SZ“ und „Spiegel“ in Auszügen veröffentlichte „Ibiza-Video“ zurück.
In dem Video (siehe oben), das den damaligen FPÖ-Chef Strache im Gespräch mit einem Lockvogel zeigt, hatte dieser von Spendenkonstruktionen über Vereine am Rechnungshof vorbei philosophiert. Den Aussagen von Strache und Gudenus in dem Video zufolge sollen im Wahlkampf 2017 mehrere vermögende Personen zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro über parteinahe Vereine an die FPÖ geschleust haben, um die Meldepflicht von Großspenden an den Rechnungshof zu umgehen.

Staatsanwalt darf gegen Tschank ermitteln
In derselben Strafsache will die Korruptionsstaatsanwaltschaft auch gegen FPÖ-Nationalrat Markus Tschank ermitteln, da er in mehreren FPÖ-nahen Vereinen aktiv war. Am Donnerstag stimmte der Nationalrat der Aufhebung von Tschanks Immunität einstimmig zu. Der FPÖ-Mandatar war selbst dafür eingetreten, dem Ersuchen der WKStA nachzukommen.

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