Nach Kern-Klage

EU-Mandat würde Strache nicht vor Strafe schützen

Österreich
06.06.2019 06:00
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die via „Krone“ publik gewordene Verleumdungsklage von Ex-Kanzler Christian Kern gegen den gefallenen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sorgte für viel Aufsehen - und einige Fragen. Eine davon: Was wäre, wenn Strache denn nun sein EU-Mandat annähme? Wäre er dann wieder immun? Ein Experte erklärt: nein.

Für Strache könnte es eng werden: Weil er neben seinen politisch verhängnisvollen Aussagen im Ibiza-Video auch noch üble Schmutzgeschichten über Kern erzählte, wurde er nun vom Ex-SPÖ-Chef auf Verleumdung geklagt.

Strache liebäugelt mit EU-Parlament
Doch Politiker genießen Vorteile, was die Verfolgung von Straftaten betrifft: Mit einem Nationalratsmandat geht nämlich weitgehende Immunität einher. Dieses hat Strache zwar mit seinem Abschied zurückgelegt - wohl aber liebäugelt er seit Tagen damit, aufgrund seines errungenen Direktmandats ins EU-Parlament einzuziehen.

Vor Strafverfolgung im Fall Kern schütze den Blauen aber auch das nicht, erklärt Top-Jurist Bernd-Christian Funk der „Krone“: „Als EU-Abgeordneter könnte man in so einem Fall zwar eine Entscheidung über mögliche Immunität erbitten, letztlich würde sie hier aber keine Rolle in der Frage der Strafverfolgung spielen“, sagt der Verfassungsexperte. Mit anderen Worten: Kein Amt wird Strache davor schützen, wegen Verleumdung strafrechtlich verfolgt zu werden.

Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung

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