„Immer am Abend tut mir der Fuß weh“, erzählt Leon der „Krone“. Einen offenen Waden- und Schienbeinbruch hat der Bub erlitten. Er humpelt. Täglich muss er Schmerzmittel nehmen. Fünf Mal lag er auf dem OP-Tisch. Ein Dutzend Schrauben hatte er in seinem rechten Bein, Haut musste transplantiert werden. Neben der physischen Verletzung hat er psychisch zu kämpfen: „Leon hat Angst vor Autos und Straßen. Er hält meine Hand immer ganz fest“, sagt die zweifache Mama Carina Sobkova. Sieben Monate sind vergangen – eine harte Zeit für die Familie: „Ich muss Leon täglich pflegen. Es ist schon sehr belastend.“ Seit dem 5. November kann sie nicht arbeiten, Papa Michael muss als Berufsfahrer Doppelschichten stemmen.
Die Folgen eines Unfalls, dessen Hergang nicht zweifelsfrei geklärt ist: Offenbar standen zwei Obusse hintereinander, als Leon ausstieg – einer blockierte sogar einen Teil des Zebrastreifens. „Der Lenker hätte bremsbereit fahren müssen“, meint Sobkova. Die Gegenseite argumentiert, dass der Bub nicht den Schutzweg nutzte.
Fakt ist: Der Vertrauensgrundsatz gilt seit 1994 bei Kindern nicht. Laut OGH-Urteil (2Ob44/08x) müssen Autofahrer immer anhalten, wenn Kinder über die Straße wollen. Strafrechtlich ist dem Alfa-Romeo-Lenker aber nichts anzulasten: „Kein Sorgfaltsverstoß“, begründet Marcus Neher von der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens.
Leons Fall wird im Juli Thema im Bezirksgericht
Zivilrechtlich reichte die Familie über Anwalt Olaf Rittinger eine Mahnklage ein und fordert 11.200 Euro Schadenersatz, da der Lenker „mangels Aufmerksamkeit und überhöhter Geschwindigkeit“ nicht rechtzeitig gebremst hat. Die beklagte Seite bestreitet ein Verschulden und erhob eine Gegenforderung: 1200 Euro für die Schäden am Auto.
Gerade dieser rechtlich gängige Vorgang klingt für die Eltern wie Hohn: „Er hat sich nicht mal entschuldigt.“ Am 4. Juli wird im Bezirksgericht Salzburg verhandelt. Etwaige Zeugen sollen sich melden, bitten die Sobkovas und richten auch einen Appell an alle Lenker: Mehr Aufmerksamkeit, gerade bei Schutzwegen und zu Schulzeiten.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.