Paris ist empört

Todesstrafe für französische IS-Kämpfer im Irak

Ausland
29.05.2019 14:52

Während die Debatte über die Rückholung ausländischer Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat aus Syrien weiterhin tobt, kristallisiert sich der Irak immer mehr als Ausweg für viele westliche Staaten heraus, um sich dieses Problems zu „entledigen“. Ihre Staatsbürger, denen Kriegsverbrechen und Unterstützung einer terroristischen Organisation vorgeworfen werden, werden nun laufend im Nachbarland vor Gericht gestellt. Seit Anfang 2018 wurden dort bereits mehr als 500 ausländische IS-Anhänger verurteilt - einige auch zum Tode. Die Regierung in Paris, die eine Rücknahme der IS-Kämpfer ebenfalls ablehnt, versucht nun, sechs verurteilte Franzosen wenigstens vor ihrer Hinrichtung zu retten.

Im Jänner waren zwölf Franzosen aus Syrien in den Irak überstellt worden. Am Sonntag und Montag wurden bereits vier von ihnen wegen IS-Mitgliedschaft zum Tod durch den Strang verurteilt, am Dienstag und Mittwoch folgten drei weitere Todesurteile. Die übrigen fünf Franzosen sollen in Kürze vor einen Richter gestellt werden. Die Regierung von Präsident Emmanuel Macron hat die Todesurteile scharf kritisiert.

Außenminister will Verurteilten Todesstrafe „ersparen“
Außenminister Jean-Yves Le Drian sagte dem Radiosender France Inter, die Regierung werde weitere Schritte ergreifen, um den Franzosen „die Todesstrafe zu ersparen“. Sie haben nach irakischem Recht 30 Tage Zeit, um Berufung einzulegen. Die Franzosen genießen konsularischen Schutz.

Im Irak steht auf die Mitgliedschaft in einer „Terrororganisation“ die Todesstrafe, egal ob die Betroffenen gekämpft haben oder nicht. Menschenrechtler werfen der irakischen Justiz vor, in den Schnellverfahren die Rechte der Angeklagten zu verletzten. Zudem bestehe eine „echte Gefahr von Folter“ in den irakischen Gefängnissen. Im vergangenen Jahr wurden im Irak 271 Menschen zum Tode verurteilt und 52 hingerichtet.

Rücknahme kommt weiterhin nicht infrage
Le Drian betonte gegenüber France Inter, Frankreich lehne die Todesstrafe ab. Gleichzeitig respektiere Frankreich die Souveränität der irakischen Behörden. Eine Rücknahme der französischen IS-Mitglieder komme weiterhin nicht infrage. Sie müssten dort verurteilt werden, „wo sie ihre Verbrechen begangen haben“, sagte der Außenminister.

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