Entflammtes Geld wollte der Grafiker für ein Youtube-Video in Szene setzen. Aber echtes Geld anzünden, war dem Salzburger offenbar doch etwas zu schade.
Deshalb klickte er sich in das Darknet ein – einem versteckten Bereich des Internets, wo unter anderem mit Verbotenem gehandelt wird. Dort bestellte er sich gleich fünf falsche 50-Euro-Scheine, bezahlte sie mit der Kryptowährung Bitcoin. Beamte des Wiener Landeskriminalamtes kamen ihm aber auf die Spur. Er wurde schlussendlich von der Staatsanwaltschaft wegen versuchter Geldfälschung angeklagt.
Beim Prozess im Landesgericht plädierte der 29-Jährige auf nicht schuldig: Er wollte das Falschgeld gar nicht in Umlauf bringen, argumentierte der Grafiker und erzählte der Strafrichterin von seinem Video. Glaubwürdig befand das Gericht und fällte einen nicht rechtskräftigen Freispruch, bestätigt Sprecher Peter Egger: „Den Vorsatz, das Geld als echt in Verkehr zu bringen, war nicht nachweisbar.“
Übrigens: Rechtlich ist es erlaubt, echte Geldscheine anzuzünden. Nur ab 15.000 Euro könnte es zu einer Strafe führen.
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