10.05.2019 08:25 |

Freispruch

Fünf falsche Fünfziger für Youtube-Video verbrannt

Fünf falsche Fünfziger bestellte ein Salzburger (29) im Darknet. Nicht aber, um die Blüten in Verkehr zu setzen – er wollte das Falschgeld eigentlich nur für ein Youtube-Video verbrennen lassen. Die Richterin glaubte ihm und sprach den Mann frei.
Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Entflammtes Geld wollte der Grafiker für ein Youtube-Video in Szene setzen. Aber echtes Geld anzünden, war dem Salzburger offenbar doch etwas zu schade.

Deshalb klickte er sich in das Darknet ein – einem versteckten Bereich des Internets, wo unter anderem mit Verbotenem gehandelt wird. Dort bestellte er sich gleich fünf falsche 50-Euro-Scheine, bezahlte sie mit der Kryptowährung Bitcoin. Beamte des Wiener Landeskriminalamtes kamen ihm aber auf die Spur. Er wurde schlussendlich von der Staatsanwaltschaft wegen versuchter Geldfälschung angeklagt.

Beim Prozess im Landesgericht plädierte der 29-Jährige auf nicht schuldig: Er wollte das Falschgeld gar nicht in Umlauf bringen, argumentierte der Grafiker und erzählte der Strafrichterin von seinem Video. Glaubwürdig befand das Gericht und fällte einen nicht rechtskräftigen Freispruch, bestätigt Sprecher Peter Egger: „Den Vorsatz, das Geld als echt in Verkehr zu bringen, war nicht nachweisbar.“

Übrigens: Rechtlich ist es erlaubt, echte Geldscheine anzuzünden. Nur ab 15.000 Euro könnte es zu einer Strafe führen.

explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Kommentare lesen mit
Jetzt testen
Sie sind bereits Digital-Abonnent?