380-kV-Leitung

Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt

Salzburg
15.04.2019 19:16

Im Streit um die geplante 380-kV-Salzburgleitung haben am vergangenen Freitag die beiden Flachgauer Gemeinden Koppl und Eugendorf und zwei lokale Bürgerinitiativen Rechtsmittel gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) von Ende Februar eingebracht. Ein Richtersenat hatte damals die Beschwerden gegen das Projekt und den positiven Baubescheid des Landes abgewiesen.

Konkret wird die Entscheidung des BVwG durch Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekämpft. Zugleich haben die Freileitungsgegner am Freitag jeweils einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Das ist insofern von Bedeutung, weil bei einer Zuerkennung mit den Arbeiten zur Errichtung der Leitung bis zur gerichtlichen Entscheidung nicht begonnen werden darf. Der Betreiber des Leitungsprojekts, die APG (Austrian Power Grid), rechnete vergangene Woche noch mit einem Baustart im Herbst.

Der Bürgermeister von Koppl, Rupert Reischl, begründete am Montag in einer Aussendung die Revision unter anderem mit den gravierenden Begründungsmängeln im Erkenntnis des BVwG. Die beiden Gemeinden Koppl und Eugendorf hätten bereits im Gerichtsverfahren aufgezeigt, dass die Salzburger Landesregierung nicht für den Bescheid zuständig gewesen sei. „Das BVwG hat sich jedoch lediglich damit begnügt, die Revision aus diesem Grund zuzulassen. Im Ergebnis wurde damit die Entscheidung darüber an das Höchstgericht abgeschoben“, teilten die Anwälte der Projektgegner mit.

Zudem würden laut Judikatur des Europäischen Gerichtshofes sogenannte Trassenaufhiebe als Rodungen gelten. Damit sei der vom Bau der Leitung betroffene Boden in rechtlicher Hinsicht nicht mehr Wald, sondern werde einer neuen Nutzung zugeführt. „Für mich ist völlig unverständlich, dass das BVwG diese klare Rechtsprechung des EuGH völlig ignoriert. Das ist für mich Willkür“, so Reischl.

Zudem sei die unionsrechtlich gebotene Strategische Umweltprüfung (SUP) bis heute nicht durchgeführt worden. „Hier wären die negativen Umweltauswirkungen frühzeitig und unter breiter Beteiligung unserer Bevölkerung geprüft worden“, teilte der Eugendorfer Bürgermeister Johann Strasser mit. „Das betrifft nicht nur den Verlauf der Trasse, sondern auch die technische Ausführung, wie die Teilverkabelung anstatt einer Freileitung.“

Die Gemeinden Koppl und Eugendorf argumentieren schon seit Beginn der Verhandlungen, dass in sensiblen Gebieten ihrer Gemeinden eine Führung der Stromleitung unter der Erde dem Stand der Technik entspreche. Beide Bürgermeister kritisieren in dem Schreiben von heute zudem das Vorgehen der APG. „Die Drohung, im Herbst mit dem Bau zu beginnen, obwohl das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, empfinden viele Menschen als Einschüchterung. Es entsteht der Eindruck, dass damit vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen.“

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